Glossarübersicht
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Der Begriff - wird sowohl im kameralen als auch im doppischen Haushalt verwendet:
A. In der Haushaltsrechnung ist der - der negative Unterschied zwischen den tatsächlich eingegangenen Gesamteinnahmen (Ist) und den tatsächlich geleisteten Gesamtausgaben (Ist). Ein - ist spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr einzustellen.
B. In der Finanzbuchhaltung ist ein - ein in der Periode (in der Regel Wirtschaftsjahr) den Ertrag übersteigender Aufwand.
Siehe auch:
Aufwand
,
Erfolgsrechnung
,
Ertrag
,
Finanzbuchhaltung
,
Finanzierungssaldo
,
Haushaltsjahr
,
Haushaltsplan
,
Haushaltsrechnung
,
Wirtschaftsjahr
Das Gesetz über den - zwischen Bund und Ländern setzt die Anteile dieser Gebietskörperschaften an der Umsatzsteuer fest, regelt den - zwischen den Ländern (horizontaler Finanzausgleich) und lässt zu, dass der Bund aus seinen Mitteln den finanzschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs (Ergänzungszuweisungen) gewährt (vertikaler Finanzausgleich); vergleiche Finanzausgleich (innerbremischer).
Ziel des - ist ein angemessener Ausgleich der Finanzen der Länder unter Berücksichtigung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs der Gemeinden.
Siehe auch:
Bundesergänzungszuweisungen
,
Finanzausgleich (innerbremischer)
,
Länderfinanzausgleich
Finanzieller Ausgleich des Landes Bremen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Finanzzuweisungen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Siehe auch:
Finanzausgleich
,
Finanzzuweisungen
Doppelte Buchführung/Doppik. Dabei unterscheidet man in Hauptbuch(haltung) und Nebenbuch(haltung). Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesensystem der Freien Hansestadt Bremen werden die kameralen Buchungen automatisch auf die Konten der im Hintergrund eingerichteten Finanzbuchhaltung übernommen.
Siehe auch:
Abschreibung
,
Aufwand
,
Doppelte Buchführung in Konten (Doppik)
,
Ertrag
,
Fehlbetrag
,
Investitionen
,
Konten
,
Kontenrahmen
,
Kostenarten
,
Nebenbuch
,
Verlustvortrag
- sind Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, für Tilgungen an den öffentlichen Bereich und für Darlehensvergabe sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, die Schuldenaufnahme beim öffentlichen Bereich sowie Darlehensrückflüsse. (vergleiche Versandtabelle des Statistischen Bundesamtes zur SFK-3, Tabellen 4.1 und 4.2, laufend Nummer 23 bis 25).
Der Finanzierungssaldo wird um die - bei Einnahmen und Ausgaben bereinigt, um den strukturellen Finanzierungssaldo zu errechnen.
Siehe auch:
Beteiligungen
,
Finanzierungssaldo
,
Struktureller Finanzierungssaldo
Die - enthält die Ermittlung des Finanzierungssaldos sowie seine Zusammensetzung aus Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung am Kreditmarkt, Veränderungen im Rücklagenbestand, Abwicklung kassenmäßiger Jahresergebnisse sowie Veränderungen im Saldo haushaltstechnischer Erstattungen.
Siehe auch:
Finanzierungssaldo
,
Gesamtplan
Der - ergibt sich aus der im Haushaltsplan abgedruckten Finanzierungsübersicht. Durch Einbeziehung der Salden aus Rücklagen (Entnahmen/Zuführungen), Erstattungen/Verrechnungen (Einnahmen/Ausgaben) sowie des Saldos aus Überschüssen/Fehlbeträgen kann die Netto-Kreditaufnahme errechnet werden.
In der Abgrenzung der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Finanzstatistik bezeichnet der Begriff - den Saldo aus einer Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und der bereinigten Ausgaben eines Haushaltsjahres zuzüglich beziehungsweise abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen; vergleiche Fachserie 14, Reihe 2 des Statistischen Bundesamtes, vierteljährliche Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts.
Zur Einhaltung des Konsolidierungspfades gewinnt die Steuerung des - an Bedeutung.
Siehe auch:
Ausgaberest
,
Bereinigte Einnahmen/ Ausgaben
,
Erstattungen/Verrechnungen (innerbremische)
,
Fehlbetrag
,
Finanzielle Transaktionen
,
Finanzierungsübersicht
,
Finanzplan-Schema
,
Haushaltsjahr
,
Haushaltsplan
,
Konsolidierungspfad
,
Liquidität
,
Liquiditätssteuerung
,
Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung
,
Rücklagen
,
Struktureller Finanzierungssaldo
,
Überschuss
Der - ist der finanzpolitisch bestimmte Handlungsrahmen für die Zukunft, der Einnahmen und Ausgaben nach Finanzplan-Schema ausweist und Grundlage für die
Finanzplanung ist, durch die eine weitere Konkretisierung erfolgt.
Siehe auch:
Finanzplan-Schema
,
Finanzplanung