Glossarübersicht
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- sind der Preis für die Überlassung von Kapital beziehungsweise Geld.
- sind Leistungen nach § 23/44 Landeshaushaltsordnung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften aus dem öffentlichen Haushalt an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung von Aufgaben, an denen die öffentliche Hand ein erhebliches Interesse hat. Es wird unterschieden nach institutionellen und Projektförderungen.
- ist der im Haushaltsplan bei jeder Haushaltsstelle konkret genannte Entstehungsgrund einer Einnahme beziehungsweise Verwendungszweck einer Ausgabe. Die Verwaltung ist im Rahmen des Haushaltsvollzugs an diese Zweckbestimmungen gebunden, das heißt das Ausgabemittel lediglich für den jeweiligen Verwendungszweck eingesetzt werden dürfen.
Siehe auch:
Dispositiv
,
Haushaltsplan
,
Haushaltsstelle