Glossarübersicht
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- sind Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. Die - stehen in einem direkten Zusammenhang mit den gesetzten Zielen und geben den Maßstab vor, mit dem die Zielerreichung im Rahmen des Controllings gemessen werden soll.
Neben monetären - existieren auch rein mengenmäßige, also nicht bewertete, Größen, wie zum Beispiel Mitarbeiter, Quadratmeter, Anzahl belegte Plätze et cetera, die im Produktgruppenhaushalt den Produktgruppen zugeordnet sowie im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung auf Kostenstellen oder Kostenträgern erfasst werden. Darüber hinaus bestehen Verhältniskennzahlen (zum Beispiel Kostendeckungsgrad).
Siehe auch:
Beschäftigungsvorgaben
,
Controlling
,
Kosten- und Leistungsrechnung
,
Kostenstelle
,
Kostenträger
,
Produktgruppe
,
Produktgruppenhaushalt
Die - bildet den originären Kern staatlicher Aufgabenwahrnehmung ab, die unmittelbar über die bremischen Haushalte abgewickelt und mit dem Produktgruppenhaushalt gesteuert werden. Das Personal der - wird bei dieser Betrachtung nach dem Kernbereich, der Ausbildung, refinanzierten Beschäftigten (Refinanzierung), temporären Projektmitteln für Personal und sonstigem Personal differenziert.
Siehe auch:
Ausbildung
,
Kernbereich
,
Refinanzierung
,
Temporäre Projektmittel für Personal
,
Produktgruppenhaushalt
- ist eine Software der Gesellschaft für Innovative Personalwirtschaftssysteme mbH, mit der die Abrechnung der Bezüge in der bremischen Verwaltung durchgeführt wird.
vergleiche Finanzausgleich (innerbremischer)
Das Verfahren zur Ermittlung der unmittelbar konjunkturell bedingten Änderungen der Landeshaushalte knüpft an das Verfahren an, das auch im Rahmen der Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene Anwendung findet. Die unmittelbaren konjunkturellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt, die zur Feststellung der Einhaltung der Defizitobergrenzen nach Ablauf des Haushaltsjahres maßgeblich sind, setzen sich aus der zu Beginn der Haushaltsaufstellung zu ermittelnden Konjunkturkomponente und einer Steuerabweichungskomponente zusammen.
Siehe auch:
Haushaltsjahr
,
Konjunkturkomponente
,
Struktureller Finanzierungssaldo
Als Ergebnis der Föderalismuskommission II sind neben neuen Regeln zur Kreditbegrenzung und Haushaltsüberwachung (Stabilitätsrat) auch Übergangsregelungen zu - in das Grundgesetz aufgenommen worden. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können für neun Jahre jährliche - von insgesamt 800 Millionen Euro erhalten, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden. Bremen erhält, sofern der Konsolidierungspfad eingehalten wird, für die Jahre 2011 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro (insgesamt 2,7 Milliarden Euro).
Siehe auch:
Darlegungspflicht
,
Die 'Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen' (Föderalismuskommission II) wurde in den Jahren 2007 bis 2009 eingesetzt mit dem Ziel, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission hat ein Reformpaket beschlossen, das Finanzthemen (Haushalt, Schuldenbremse, Frühwarnsystem, Konsolidierungshilfen) und Verwaltungsthemen (öffentliche Informationstechnik, Leistungsvergleiche, Steuerverwaltung, Krebsregister) umfasst.">Föderalismuskommission (Föko)
,
Konsolidierungspfad
,
Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
,
Stabilitätsrat
Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund über Schuldenbremse und Konsolidierungshilfen hat sich Bremen auf Einhaltung des - verpflichtet.
Auf Basis des im Jahr 2010 festgestellten strukturellen Defizits von 1,2 Milliarden Euro muss Bremen in 10 gleichen Abbauschritten das Finanzierungsdefizit bis 2020 beseitigen (Defizitabbau jährlich um 120 Millionen Euro).
Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung des Abbaupfades. Bei Nichteinhaltung entfällt die Konsolidierungshilfe.
Siehe auch:
Bremer Kapitaldienstfonds (BKF)
,
Darlegungspflicht
,
Finanzierungssaldo
,
Konsolidierungshilfen
,
Stabilitätsrat
Den - sind die sächlichen Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Geschäftsbedarf, Bewirtschaftungskosten, Mieten), die Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse (zum Beispiel Tilgung an den Bund für Wohnungsbaudarlehen), Ausgaben für laufende Zuweisungen und Zuschüsse (zum Beispiel Schuldendiensthilfen, Zahlungen für den laufenden Aufwand von Sondervermögen, Sozialleistungen, Zuwendungszahlungen) sowie der Zahlungen für den laufenden Aufwand an die Stadtgemeinde Bremerhaven (zum Beispiel Erstattungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers) zuzuordnen. Nach der Systematik des Gruppierungsplans handelt es sich um folgende Ausgaben: Obergruppen 51-54, 58 und Hauptgruppe 6 sowie je nach Kennzeichnung Gruppen 985 beziehungsweise 988).
Siehe auch:
Eckwerte
,
Gruppierungsplan
Im - werden alle Konten auf der Basis des Kontenrahmens und der Anforderungen, die durch die Abbildungen der Geschäftsprozesse des individuellen Geschäftsbetriebes entstehen, ausgewiesen.
Siehe auch:
Konten
,
Kontenrahmen
Ein - ist eine ein- oder mehrjährige Vereinbarung über Leistungsziele und Finanz-/ Personalausstattung. Ein mehrjähriger - bedarf einer haushaltsrechtlichen Absicherung (Verpflichtungsermächtigung).
Siehe auch:
Produkt
,
Verpflichtungsermächtigung
In der - werden die erbrachten und erfassten Leistungen (vergleiche Produkt) auf der Basis der hierfür notwendigen Kosten einschließlich der einzubeziehenden kalkulatorischen Kosten dargestellt. Die - setzt sich aus der Kostenartenrechnung, der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung in Form einer Plan- oder Ist-Kostenrechnung zusammen.
Siehe auch:
Erlös
,
Kalkulatorische Kosten
,
Kennzahlen
,
Kosten
,
Kostenarten
,
Kostenartenrechnung
,
Kostenstellenrechnung
,
Kostenträger
,
Kostenträgerrechnung
,
Leistung
,
Personalkosten
,
Produkt