Glossarübersicht
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Der Umfang eines Projektes zur Übertragung von entweder einer alten auf eine neue Softwareversion oder von einer Betriebsform (z.B. dezentral) in eine andere (z.B. zentral), gemessen in entweder Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze oder in Kosten für das Projekt.
gegenwärtiges Denken und Handeln verbessert die Lebenssituation der heutigen Generationen, ohne die Zukunftsperspektiven der kommenden Generationen zu verschlechtern.
- ist ein Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan änderndes Gesetz. Der Entwurf ist bis zum Ende des Haushaltsjahres bei der Bremischen Bürgerschaft einzubringen.
Siehe auch:
Haushaltsgesetz
,
Haushaltsjahr
,
Haushaltsplan
Beamtinnen und Beamte, die ohne Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung aus dem Dienst ausscheiden, werden für die Zeit ihrer versicherungsfreien Dienstzeit nachversichert. Die - erfolgt durch eine Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen auf Kosten der Freien Hansestadt Bremen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.
Im - werden Buchungsdaten einzeln ausgewiesen, die kumuliert in das Hauptbuch übernommen werden. Dazu gehören insbesondere die Daten aus der Anlagenbuchhaltung sowie die Forderungen (Debitoren) und Verbindlichkeiten (Kreditoren) aus Lieferungen und Leistungen.
Siehe auch:
Anlagenbuchhaltung
,
Finanzbuchhaltung
,
Hauptbuch
Als - werden die sonstigen Personalausgaben definiert. Hierzu gehören insbesondere die Ausgaben für die Versorgung, für die Beihilfen, die Freie Heilfürsorge und Nachversicherungen für Abgeordnete, Nebenamtler, Nebenberufler und Ehrenamtliche sowie Globale Mehrausgaben im Personalhaushalt.
Siehe auch:
Globale Mehrausgaben
,
Personalbudget
Bei der - werden die Ausgaben mit den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Einnahmen (und umgekehrt) im Haushaltsplan saldiert ausgewiesen. - ist die Ausnahme von der Bruttodarstellung.
Siehe auch:
Bruttodarstellung
,
Haushaltsplan
,
Sonderhaushalt
Bei einer - wird verwaltungsseitig befristet oder unbefristet von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder dass die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Siehe auch:
Erlass
In der - werden alle direkten oder indirekten Nutzen und Kosten einer Maßnahme erfasst, soweit möglich monetär bewertet, Nicht monetär bewertbare Faktoren werden im Rahmen einer Nutzwertanalyse berücksichtigt. Die - ist das umfassendste Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die vorzunehmen ist, wenn für Maßnahmen mit erheblicher finanzieller Bedeutung (zum Beispiel bei großen Verkehrsinfrastruktur- oder Wirtschaftsförderungsmaßnahmen) alle positiven wie negativen Wirkungen in Ansatz zu bringen sind, unabhängig davon, wo und bei wem sie anfallen (gesamt-wirtschaftliche/volkswirtschaftliche Betrachtung).
Siehe auch:
Kosten
Bremen als Oberzentrum hat ausgewählte oberzentrale Einrichtungen für einen größeren Verflechtungsbereich bedarfsgerecht bereitzustellen. Zugleich sind Versorgungsaufgaben zu erfüllen und ein entsprechendes Angebot an Einrichtungen verfügbar zu halten.
Objektsteuern (auch Realsteuern genannt) knüpfen alleine an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse (Leistungsfähigkeit) des Steuerschuldners zu berücksichtigen.
- ist die Wirkung eines bestimmten festgelegten Outputs einer Organisationseinheit, die über einen längeren Zeitraum angestrebt/erreicht werden soll. - ist somit der politisch beabsichtigte Beitrag zum Gemeinwohl, für den der Output der Verwaltung nur Mittel ist.
Siehe auch:
Output
- beschreibt das Verfahren zur Transformation der Beschäftigungszielzahlen für eine Verwaltungseinheit auf der Basis einer Personalkostenhochrechnung für alle Beschäftigten in das Personalbudget unter gleichzeitiger Bildung von unterjährigen Planwerten für das Controlling.
Siehe auch:
Beschäftigungszielzahl
,
Controlling
,
Personalbudget
Anteil der Personalausgaben an den bereinigten Ausgaben.
Siehe auch:
Personalausgaben