Glossarübersicht
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Im Zusammenhang mit der Reform des Grundgesetzes wurden gemeinsame Gremien beziehungsweise Kommissionen von Bundestag und Bundesrat eingerichtet.
Die 'Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung' (Föderalismuskommission I) wurde in den Jahren 2003 bis 2004 eingesetzt mit dem Ziel, die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern zu überprüfen.
Die 'Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen' (Föderalismuskommission II) wurde in den Jahren 2007 bis 2009 eingesetzt mit dem Ziel, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission hat ein Reformpaket beschlossen, das Finanzthemen (Haushalt, Schuldenbremse, Frühwarnsystem, Konsolidierungshilfen) und Verwaltungsthemen (öffentliche Informationstechnik, Leistungsvergleiche, Steuerverwaltung, Krebsregister) umfasst.
Siehe auch:
Konsolidierungshilfen
Der Begriff - wird sowohl im kameralen als auch im doppischen Haushalt verwendet:
A. In der Haushaltsrechnung ist der - der negative Unterschied zwischen den tatsächlich eingegangenen Gesamteinnahmen (Ist) und den tatsächlich geleisteten Gesamtausgaben (Ist). Ein - ist spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr einzustellen.
B. In der Finanzbuchhaltung ist ein - ein in der Periode (in der Regel Wirtschaftsjahr) den Ertrag übersteigender Aufwand.
Siehe auch:
Aufwand
,
Erfolgsrechnung
,
Ertrag
,
Finanzbuchhaltung
,
Finanzierungssaldo
,
Haushaltsjahr
,
Haushaltsplan
,
Haushaltsrechnung
,
Wirtschaftsjahr
Das Gesetz über den - zwischen Bund und Ländern setzt die Anteile dieser Gebietskörperschaften an der Umsatzsteuer fest, regelt den - zwischen den Ländern (horizontaler Finanzausgleich) und lässt zu, dass der Bund aus seinen Mitteln den finanzschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs (Ergänzungszuweisungen) gewährt (vertikaler Finanzausgleich); vergleiche Finanzausgleich (innerbremischer).
Ziel des - ist ein angemessener Ausgleich der Finanzen der Länder unter Berücksichtigung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs der Gemeinden.
Siehe auch:
Bundesergänzungszuweisungen
,
Finanzausgleich (innerbremischer)
,
Länderfinanzausgleich
Finanzieller Ausgleich des Landes Bremen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Finanzzuweisungen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Siehe auch:
Finanzausgleich
,
Finanzzuweisungen
Doppelte Buchführung/Doppik. Dabei unterscheidet man in Hauptbuch(haltung) und Nebenbuch(haltung). Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesensystem der Freien Hansestadt Bremen werden die kameralen Buchungen automatisch auf die Konten der im Hintergrund eingerichteten Finanzbuchhaltung übernommen.
Siehe auch:
Abschreibung
,
Aufwand
,
Doppelte Buchführung in Konten (Doppik)
,
Ertrag
,
Fehlbetrag
,
Investitionen
,
Konten
,
Kontenrahmen
,
Kostenarten
,
Nebenbuch
,
Verlustvortrag
- sind Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, für Tilgungen an den öffentlichen Bereich und für Darlehensvergabe sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, die Schuldenaufnahme beim öffentlichen Bereich sowie Darlehensrückflüsse. (vergleiche Versandtabelle des Statistischen Bundesamtes zur SFK-3, Tabellen 4.1 und 4.2, laufend Nummer 23 bis 25).
Der Finanzierungssaldo wird um die - bei Einnahmen und Ausgaben bereinigt, um den strukturellen Finanzierungssaldo zu errechnen.
Siehe auch:
Beteiligungen
,
Finanzierungssaldo
,
Struktureller Finanzierungssaldo
Die - enthält die Ermittlung des Finanzierungssaldos sowie seine Zusammensetzung aus Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung am Kreditmarkt, Veränderungen im Rücklagenbestand, Abwicklung kassenmäßiger Jahresergebnisse sowie Veränderungen im Saldo haushaltstechnischer Erstattungen.
Siehe auch:
Finanzierungssaldo
,
Gesamtplan
Der - ergibt sich aus der im Haushaltsplan abgedruckten Finanzierungsübersicht. Durch Einbeziehung der Salden aus Rücklagen (Entnahmen/Zuführungen), Erstattungen/Verrechnungen (Einnahmen/Ausgaben) sowie des Saldos aus Überschüssen/Fehlbeträgen kann die Netto-Kreditaufnahme errechnet werden.
In der Abgrenzung der vierteljährlichen Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Finanzstatistik bezeichnet der Begriff - den Saldo aus einer Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und der bereinigten Ausgaben eines Haushaltsjahres zuzüglich beziehungsweise abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen; vergleiche Fachserie 14, Reihe 2 des Statistischen Bundesamtes, vierteljährliche Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts.
Zur Einhaltung des Konsolidierungspfades gewinnt die Steuerung des - an Bedeutung.
Siehe auch:
Ausgaberest
,
Bereinigte Einnahmen/ Ausgaben
,
Erstattungen/Verrechnungen (innerbremische)
,
Fehlbetrag
,
Finanzielle Transaktionen
,
Finanzierungsübersicht
,
Finanzplan-Schema
,
Haushaltsjahr
,
Haushaltsplan
,
Konsolidierungspfad
,
Liquidität
,
Liquiditätssteuerung
,
Netto-Kreditaufnahme/Neuverschuldung
,
Rücklagen
,
Struktureller Finanzierungssaldo
,
Überschuss
Der - ist der finanzpolitisch bestimmte Handlungsrahmen für die Zukunft, der Einnahmen und Ausgaben nach Finanzplan-Schema ausweist und Grundlage für die
Finanzplanung ist, durch die eine weitere Konkretisierung erfolgt.
Siehe auch:
Finanzplan-Schema
,
Finanzplanung
Die öffentliche - umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen, die auf die Beschaffung, Bereitstellung und Verwendung der zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendigen Mittel gerichtet sind.
- sind Zuweisungen und Zuschüsse Dritter zum laufenden Haushalt. Auf
Bund-/Länderebene handelt es sich insbesondere um Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften.
Siehe auch:
Finanzausgleich (innerbremischer)
- sind die mit einer Maßnahme verbundenen laufenden Kosten, die die Folgejahre belasten.
- sind Staatsschulden, die langfristig bestehen. Damit sind Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand gemeint, die über eine lange Laufzeit zurückgezahlt werden.
Der - ist Teil der Haushaltssystematik. Durch den - wird die aufgabenorientierte Gliederung der Einnahmen und Ausgaben und des Haushaltsplans dargestellt.
Siehe auch:
Haushaltsplan
,
Haushaltssystematik
Eine - verpflichtet Bremen, für den Eintritt eines bestimmten, durch einen Dritten herbeizuführenden, Ereignisses (zum Beispiel Erbringung einer (Sach-) Leistung) einzustehen. Die Übernahme einer - bedarf ebenso wie die Übernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen kann, einer der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Haushaltsgesetz.
Siehe auch:
Bürgschaft
,
Haushaltsgesetz
,
Haushaltsjahr
Unterschieden wird zwischen Verwaltungsgebühr und Benutzungsgebühr.
Eine Verwaltungsgebühr ist im Gegensatz zum Entgelt eine durch öffentliches Recht geregelte Geldleistung, die für eine besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird. Die Leistung kann eine Amtshandlung oder eine sonstige Tätigkeit der Verwaltung sein, die den Gebührenpflichtigen unmittelbar begünstigt oder die er veranlasst hat.
Eine Benutzungsgebühr ist im Gegensatz zum Entgelt eine durch öffentliches Recht geregelte Geldleistung, die von einem Gemeinwesen als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage erhoben wird.
Siehe auch:
Entgelt
,
Erlös
,
Verjährung
Als - werden in Bremen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig genutzt werden können. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer betragen 150,00 Euro, dürfen aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen. Die - werden grundsätzlich einzeln in der Anlagenbuchhaltung mit einer festen Nutzungsdauer von fünf Jahren erfasst, unabhängig davon, ob die Beschaffung aus konsumtiven oder investiven Mitteln erfolgt.
Siehe auch:
Anlagenbuchhaltung
,
Anlagevermögen
,
Anschaffungskosten
,
Herstellungskosten