Glossarübersicht
Wählen Sie einen Anfangsbuchstaben, um die Liste der Glossareinträge entsprechend einzuschränken.
Gesamtliste der Glossareinträge
Anzahl der Glossareinträge: 181 - 200 von (316)
Die - ist eine Organisationseinheit und ein Ort der Kosten- und Leistungsentstehung, die einem / einer Verantwortlichen klar zugeordnet werden kann.
Siehe auch:
Kennzahlen
,
Kostenstellenrechnung
In der - wird dargestellt, welche Kostenarten und Erlösarten in welcher Höhe bei welcher Kostenstelle zugeordnet sind. Die Aufgabe der - besteht darin, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) im Rahmen der innerbehördlichen Leistungsverrechnung sukzessive von den Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen und letztlich auf die Kostenträger zu verrechnen.
Siehe auch:
Erlösart
,
Kosten
,
Kosten- und Leistungsrechnung
,
Kostenarten
,
Kostenstelle
,
Kostenträger
Einnahmen aus Krediten dürfen nach Artikel 131a Landesverfassung nur bis zur Höhe der Summe der Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Bremen muss aufgrund seiner anerkannten extremen Haushaltsnotlage höhere Kredite in den Haushaltsplan einstellen. Die landesverfassungsrechtliche Kreditgrenze ist jedoch vor folgendem Hintergrund einzuordnen:
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2003 einen weiteren Grund für eine Ausnahme gesehen, nämlich im Falle einer extremen Haushaltsnotlage, jedoch unter Beachtung bestimmter Darlegungsverpflichtungen des Haushaltsgesetzgebers.
Aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes zur 'Schuldenbremse' sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Allerdings gilt für die Länder-Haushalte bis einschließlich 2019 eine Übergangsregelung, wonach nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von diesen Vorgaben abgewichen werden darf (vergleiche Artikel 143d Grundgesetz). Um das Ziel im Jahr 2020 zu erreichen, erhält Bremen vor dem Hintergrund seiner im Vergleich zu anderen Ländern besonders schwierigen Haushaltssituation von der bundesstaatlichen Gemeinschaft Konsolidierungshilfen.
Zur Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen für die Haushalte 2011 bis 2019 sind die in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Bremen festgelegten Obergrenzen des strukturellen Finanzierungssaldos einzuhalten. Diese Konsolidierungsverpflichtung wurde in geltendes Haushaltsrecht (Einfügung des § 18 a Landeshaushaltsordnung) übernommen. Das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erfüllen gemeinsam die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen der Freien Hansestadt Bremen.
Die konkrete Höhe der Kredite zur Deckung von Ausgaben (Deckungskredit) und zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredit) wird im jährlichen Haushaltsgesetz festgelegt.
Siehe auch:
Darlegungspflicht
,
Deckungskredit
,
Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
,
Haushaltsgesetz
,
Haushaltsnotlage
,
Haushaltsplan
,
Haushaltsrecht
,
Investitionen
,
Kassenverstärkungskredit
,
Konsolidierungshilfen
,
Struktureller Finanzierungssaldo
- werden im Stellenplan angebracht, wenn Planstellen und Stellen für Arbeitnehmer ohne Bestimmung der Voraussetzungen künftig in Planstellen beziehungsweise Stellen einer anderen Entgeltgruppe umgewandelt werden sollen.
Siehe auch:
Planstelle
,
Stelle
Ist eine Planstelle oder eine Stelle für Arbeitnehmer ohne nähere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, gilt diese Planstelle beziehungsweise Stelle nach ihrem Freiwerden als wegfallend.
Siehe auch:
Planstelle
,
Stelle
Der - dient der Auslegung der Ergebnisse des doppischen Jahresabschlusses und beschreibt die finanzpolitischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zeigt Risiken und Chancen auf und wirft im Rahmen eines Prognoseberichtes einen Blick in die Zukunft. Durch den - soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden.
Siehe auch:
Doppischer Jahresabschluss
Auf Basis des Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz wurden mit dem Haushaltsgrundsätzegesetz gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung für Bund und Länder aufgestellt. Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht entsprechend zu regeln. Daher sind die Haushaltsordnungen von Bund und den Ländern im Wesentlichen inhaltsgleich. In Bremen wird die Haushaltsordnung als - bezeichnet.
Siehe auch:
Finanzplanung
,
Haushaltsgrundsätzegesetz
,
Haushaltsrecht
- im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung ist das Ergebnis des Verwaltungshandelns, beispielsweise die Erbringung von Dienstleistungen (mengenmäßiger Output einer zähl-, mess-, wiegbaren Produktion).
Siehe auch:
Kosten- und Leistungsrechnung
,
Output
Mit dem Begriff - wird der Rahmen bezeichnet, in dem im Haushaltsvollzug Ausgaben ohne Beachtung eines weitergehenden Steuerungserfordernisses zur Einhaltung des veranschlagten Finanzierungssaldos geleistet werden dürfen. Liquide sind veranschlagte Personalausgaben, konsumtive Ausgaben (einschließlich Tilgung an öffentl. Verwaltungen), Zins- und investive Ausgaben. Ausgabereste sowie Ausgaben, die mittels Rücklagen finanziert werden, erhöhen nicht die -.
Mehreinnahmen, die nicht zum Ausgleich von Mindereinnahmen an anderer Stelle benötigt werden, erhöhen die vorhandene Anschlagsliquidität.
vergleiche Liquiditätssteuerung.
Siehe auch:
Ausgaberest
,
Finanzierungssaldo
,
Liquiditätssteuerung
,
Mindereinnahmen
,
Rücklagen
Ein Mäzen ist eine vermögende Person, die Künstler oder Sportler bzw. Kunst, Kultur oder Sport mit finanziellen Mitteln fördert. Es handelt sich also um freiwillige zweckgebundene Schenkungen, die einmalig oder laufend erfolgen und vom Geber auch jederzeit, sofern sie wiederkehrend erfolgen, ohne Begründung eingestellt werden können. Anders als beim Sponsoring erwartet ein Mäzen keine Gegenleistungen und macht seine Schenkungen häufig davon abhängig, anonym zu bleiben.
- sind Einnahmen, die das zur Verfügung stehende Haushaltssoll übersteigen.
Metadaten oder Metainformationen sind Daten, die Informationen über andere Daten enthalten.
Zu den Metadaten einer Computerdatei gehören unter anderem der Dateiname, die Zugriffsrechte und das Datum der letzten Änderung (Wikipedia).