Glossarübersicht
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Mit dem - wird eine einheitliche Systematik für eine Gliederung nach Produktstrukturen definiert und eine Aggregation der Daten auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Vergleichbarkeit ermöglicht. Im - werden mittels einer 3-stelligen Zahl die unterschiedlichen Gliederungsebenen dargestellt: Fachebene (1. Ebene, 1-Steller). Aufgabenebene (2. Ebene, 2-Steller) und Produktebene (3. Ebene, 3-Steller). Der - ist verbindlich für die Kernhaushalte von Bund und Ländern, die Produkthaushalte führen (§ 1 a HGrG).
Geplantes öffentliches Rechnungswesen, mit den Kernelementen Vermögensrechnung (Bilanz), Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) und Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung). Grundlage bildet das Ressourcenverbrauchskonzept. Ziel ist die Integration der genannten Kernelemente unter Berücksichtigung aller Einheiten des "Verwaltungskonzerns" (Konzern Freie Hansestadt Bremen).
Siehe auch:
Erfolgsrechnung
,
Finanzrechnung
,
Kernhaushalt
,
Vermögensrechnung
Vergleich von Produkten in den Dimensionen Leistungen/Ressourcen auf Länder- beziehungsweise Kommunalebene; vergleiche Benchmarking.
Siehe auch:
Benchmarking
Der Begriff - wird sowohl im kameralen Haushalt als auch im doppischen Jahresabschluss verwendet:
A) im Sinne von § 13 Landeshaushaltsordnung sind - Ausgaben für:
a) Baumaßnahmen ,
b) den Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Sachen (in Bremen zur Zeit ab 410 Euro (ohne Umsatzsteuer), von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, von Wertpapieren sowie für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen,
c) Darlehen sowie
d) Zuweisungen und Zuschüsse zur Finanzierung von Ausgaben für die in den Buchstaben a) - c) genannten Zwecke.
B)im Sinne der Finanzbuchhaltung sind - Anschaffungen langfristig nutzbarer Vermögensgegenstände, die im Anlagevermögen ausgewiesen werden.
Siehe auch:
Anlagevermögen
,
Baumaßnahme
,
Bremer Kapitaldienstfonds (BKF)
,
Doppischer Jahresabschluss
,
Finanzbuchhaltung
,
Investitionsquote
,
Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
,
Übertragbarkeit/Übertragbare Ausgaben
Beim - werden die tatsächlich eingegangenen Einnahmen und die tatsächlich geleisteten Ausgaben des gesamten Haushaltsjahres gegenübergestellt. Ausgabereste beziehungsweise nicht realisierte Einnahmeforderungen bleiben im - unberücksichtigt; vergleiche Soll-Abschluss.
Siehe auch:
Ausgaberest
,
Haushaltsjahr
,
Soll-Abschluss
- sind Kosten, die anders oder zusätzlich zu den aufwandsgleichen Kosten lediglich in der Kosten- und Leistungsrechnung angesetzt werden (zum Beispiel kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Mieten, kalkulatorische Zinsen).
Siehe auch:
Abschreibung
,
Kosten
,
Kosten- und Leistungsrechnung
- ist ein überwiegend in der öffentlichen Verwaltung angewendetes Buchführungssystem, bei der Einnahmen und Ausgaben (Mittelzu- beziehungsweise Mittelabflüsse) geführt werden und die geplanten Einnahmen und Ausgaben (Anschlag beziehungsweise Soll) den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (Ist) eines Haushaltsjahres gegenübergestellt werden.
Siehe auch:
Haushaltsjahr
- sind Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. Die - stehen in einem direkten Zusammenhang mit den gesetzten Zielen und geben den Maßstab vor, mit dem die Zielerreichung im Rahmen des Controllings gemessen werden soll.
Neben monetären - existieren auch rein mengenmäßige, also nicht bewertete, Größen, wie zum Beispiel Mitarbeiter, Quadratmeter, Anzahl belegte Plätze et cetera, die im Produktgruppenhaushalt den Produktgruppen zugeordnet sowie im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung auf Kostenstellen oder Kostenträgern erfasst werden. Darüber hinaus bestehen Verhältniskennzahlen (zum Beispiel Kostendeckungsgrad).
Siehe auch:
Beschäftigungsvorgaben
,
Controlling
,
Kosten- und Leistungsrechnung
,
Kostenstelle
,
Kostenträger
,
Produktgruppe
,
Produktgruppenhaushalt
Die - bildet den originären Kern staatlicher Aufgabenwahrnehmung ab, die unmittelbar über die bremischen Haushalte abgewickelt und mit dem Produktgruppenhaushalt gesteuert werden. Das Personal der - wird bei dieser Betrachtung nach dem Kernbereich, der Ausbildung, refinanzierten Beschäftigten (Refinanzierung), temporären Projektmitteln für Personal und sonstigem Personal differenziert.
Siehe auch:
Ausbildung
,
Kernbereich
,
Refinanzierung
,
Temporäre Projektmittel für Personal
,
Produktgruppenhaushalt
- ist eine Software der Gesellschaft für Innovative Personalwirtschaftssysteme mbH, mit der die Abrechnung der Bezüge in der bremischen Verwaltung durchgeführt wird.
vergleiche Finanzausgleich (innerbremischer)
Das Verfahren zur Ermittlung der unmittelbar konjunkturell bedingten Änderungen der Landeshaushalte knüpft an das Verfahren an, das auch im Rahmen der Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene Anwendung findet. Die unmittelbaren konjunkturellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt, die zur Feststellung der Einhaltung der Defizitobergrenzen nach Ablauf des Haushaltsjahres maßgeblich sind, setzen sich aus der zu Beginn der Haushaltsaufstellung zu ermittelnden Konjunkturkomponente und einer Steuerabweichungskomponente zusammen.
Siehe auch:
Haushaltsjahr
,
Konjunkturkomponente
,
Struktureller Finanzierungssaldo
Als Ergebnis der Föderalismuskommission II sind neben neuen Regeln zur Kreditbegrenzung und Haushaltsüberwachung (Stabilitätsrat) auch Übergangsregelungen zu - in das Grundgesetz aufgenommen worden. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können für neun Jahre jährliche - von insgesamt 800 Millionen Euro erhalten, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden. Bremen erhält, sofern der Konsolidierungspfad eingehalten wird, für die Jahre 2011 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro (insgesamt 2,7 Milliarden Euro).
Siehe auch:
Darlegungspflicht
,
Die 'Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen' (Föderalismuskommission II) wurde in den Jahren 2007 bis 2009 eingesetzt mit dem Ziel, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission hat ein Reformpaket beschlossen, das Finanzthemen (Haushalt, Schuldenbremse, Frühwarnsystem, Konsolidierungshilfen) und Verwaltungsthemen (öffentliche Informationstechnik, Leistungsvergleiche, Steuerverwaltung, Krebsregister) umfasst.">Föderalismuskommission (Föko)
,
Konsolidierungspfad
,
Kreditaufnahme/Kreditermächtigung
,
Stabilitätsrat
Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund über Schuldenbremse und Konsolidierungshilfen hat sich Bremen auf Einhaltung des - verpflichtet.
Auf Basis des im Jahr 2010 festgestellten strukturellen Defizits von 1,2 Milliarden Euro muss Bremen in 10 gleichen Abbauschritten das Finanzierungsdefizit bis 2020 beseitigen (Defizitabbau jährlich um 120 Millionen Euro).
Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung des Abbaupfades. Bei Nichteinhaltung entfällt die Konsolidierungshilfe.
Siehe auch:
Bremer Kapitaldienstfonds (BKF)
,
Darlegungspflicht
,
Finanzierungssaldo
,
Konsolidierungshilfen
,
Stabilitätsrat
Den - sind die sächlichen Verwaltungsausgaben (zum Beispiel Geschäftsbedarf, Bewirtschaftungskosten, Mieten), die Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse (zum Beispiel Tilgung an den Bund für Wohnungsbaudarlehen), Ausgaben für laufende Zuweisungen und Zuschüsse (zum Beispiel Schuldendiensthilfen, Zahlungen für den laufenden Aufwand von Sondervermögen, Sozialleistungen, Zuwendungszahlungen) sowie der Zahlungen für den laufenden Aufwand an die Stadtgemeinde Bremerhaven (zum Beispiel Erstattungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers) zuzuordnen. Nach der Systematik des Gruppierungsplans handelt es sich um folgende Ausgaben: Obergruppen 51-54, 58 und Hauptgruppe 6 sowie je nach Kennzeichnung Gruppen 985 beziehungsweise 988).
Siehe auch:
Eckwerte
,
Gruppierungsplan
Im - werden alle Konten auf der Basis des Kontenrahmens und der Anforderungen, die durch die Abbildungen der Geschäftsprozesse des individuellen Geschäftsbetriebes entstehen, ausgewiesen.
Siehe auch:
Konten
,
Kontenrahmen
Ein - ist eine ein- oder mehrjährige Vereinbarung über Leistungsziele und Finanz-/ Personalausstattung. Ein mehrjähriger - bedarf einer haushaltsrechtlichen Absicherung (Verpflichtungsermächtigung).
Siehe auch:
Produkt
,
Verpflichtungsermächtigung
Die - ist eine Organisationseinheit und ein Ort der Kosten- und Leistungsentstehung, die einem / einer Verantwortlichen klar zugeordnet werden kann.
Siehe auch:
Kennzahlen
,
Kostenstellenrechnung
In der - wird dargestellt, welche Kostenarten und Erlösarten in welcher Höhe bei welcher Kostenstelle zugeordnet sind. Die Aufgabe der - besteht darin, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) im Rahmen der innerbehördlichen Leistungsverrechnung sukzessive von den Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen und letztlich auf die Kostenträger zu verrechnen.
Siehe auch:
Erlösart
,
Kosten
,
Kosten- und Leistungsrechnung
,
Kostenarten
,
Kostenstelle
,
Kostenträger
In der - werden die erbrachten und erfassten Leistungen (vergleiche Produkt) auf der Basis der hierfür notwendigen Kosten einschließlich der einzubeziehenden kalkulatorischen Kosten dargestellt. Die - setzt sich aus der Kostenartenrechnung, der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung in Form einer Plan- oder Ist-Kostenrechnung zusammen.
Siehe auch:
Erlös
,
Kalkulatorische Kosten
,
Kennzahlen
,
Kosten
,
Kostenarten
,
Kostenartenrechnung
,
Kostenstellenrechnung
,
Kostenträger
,
Kostenträgerrechnung
,
Leistung
,
Personalkosten
,
Produkt
Einnahmen aus Krediten dürfen nach Artikel 131a Landesverfassung nur bis zur Höhe der Summe der Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Bremen muss aufgrund seiner anerkannten extremen Haushaltsnotlage höhere Kredite in den Haushaltsplan einstellen. Die landesverfassungsrechtliche Kreditgrenze ist jedoch vor folgendem Hintergrund einzuordnen:
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2003 einen weiteren Grund für eine Ausnahme gesehen, nämlich im Falle einer extremen Haushaltsnotlage, jedoch unter Beachtung bestimmter Darlegungsverpflichtungen des Haushaltsgesetzgebers.
Aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes zur 'Schuldenbremse' sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Allerdings gilt für die Länder-Haushalte bis einschließlich 2019 eine Übergangsregelung, wonach nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen von diesen Vorgaben abgewichen werden darf (vergleiche Artikel 143d Grundgesetz). Um das Ziel im Jahr 2020 zu erreichen, erhält Bremen vor dem Hintergrund seiner im Vergleich zu anderen Ländern besonders schwierigen Haushaltssituation von der bundesstaatlichen Gemeinschaft Konsolidierungshilfen.
Zur Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen für die Haushalte 2011 bis 2019 sind die in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Bremen festgelegten Obergrenzen des strukturellen Finanzierungssaldos einzuhalten. Diese Konsolidierungsverpflichtung wurde in geltendes Haushaltsrecht (Einfügung des § 18 a Landeshaushaltsordnung) übernommen. Das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erfüllen gemeinsam die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen der Freien Hansestadt Bremen.
Die konkrete Höhe der Kredite zur Deckung von Ausgaben (Deckungskredit) und zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredit) wird im jährlichen Haushaltsgesetz festgelegt.
Siehe auch:
Darlegungspflicht
,
Deckungskredit
,
Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
,
Haushaltsgesetz
,
Haushaltsnotlage
,
Haushaltsplan
,
Haushaltsrecht
,
Investitionen
,
Kassenverstärkungskredit
,
Konsolidierungshilfen
,
Struktureller Finanzierungssaldo
- werden im Stellenplan angebracht, wenn Planstellen und Stellen für Arbeitnehmer ohne Bestimmung der Voraussetzungen künftig in Planstellen beziehungsweise Stellen einer anderen Entgeltgruppe umgewandelt werden sollen.
Siehe auch:
Planstelle
,
Stelle
Ist eine Planstelle oder eine Stelle für Arbeitnehmer ohne nähere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, gilt diese Planstelle beziehungsweise Stelle nach ihrem Freiwerden als wegfallend.
Siehe auch:
Planstelle
,
Stelle
Der - dient der Auslegung der Ergebnisse des doppischen Jahresabschlusses und beschreibt die finanzpolitischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zeigt Risiken und Chancen auf und wirft im Rahmen eines Prognoseberichtes einen Blick in die Zukunft. Durch den - soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden.
Siehe auch:
Doppischer Jahresabschluss
Auf Basis des Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz wurden mit dem Haushaltsgrundsätzegesetz gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung für Bund und Länder aufgestellt. Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht entsprechend zu regeln. Daher sind die Haushaltsordnungen von Bund und den Ländern im Wesentlichen inhaltsgleich. In Bremen wird die Haushaltsordnung als - bezeichnet.
Siehe auch:
Finanzplanung
,
Haushaltsgrundsätzegesetz
,
Haushaltsrecht
- im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung ist das Ergebnis des Verwaltungshandelns, beispielsweise die Erbringung von Dienstleistungen (mengenmäßiger Output einer zähl-, mess-, wiegbaren Produktion).
Siehe auch:
Kosten- und Leistungsrechnung
,
Output
Mit dem Begriff - wird der Rahmen bezeichnet, in dem im Haushaltsvollzug Ausgaben ohne Beachtung eines weitergehenden Steuerungserfordernisses zur Einhaltung des veranschlagten Finanzierungssaldos geleistet werden dürfen. Liquide sind veranschlagte Personalausgaben, konsumtive Ausgaben (einschließlich Tilgung an öffentl. Verwaltungen), Zins- und investive Ausgaben. Ausgabereste sowie Ausgaben, die mittels Rücklagen finanziert werden, erhöhen nicht die -.
Mehreinnahmen, die nicht zum Ausgleich von Mindereinnahmen an anderer Stelle benötigt werden, erhöhen die vorhandene Anschlagsliquidität.
vergleiche Liquiditätssteuerung.
Siehe auch:
Ausgaberest
,
Finanzierungssaldo
,
Liquiditätssteuerung
,
Mindereinnahmen
,
Rücklagen
Ein Mäzen ist eine vermögende Person, die Künstler oder Sportler bzw. Kunst, Kultur oder Sport mit finanziellen Mitteln fördert. Es handelt sich also um freiwillige zweckgebundene Schenkungen, die einmalig oder laufend erfolgen und vom Geber auch jederzeit, sofern sie wiederkehrend erfolgen, ohne Begründung eingestellt werden können. Anders als beim Sponsoring erwartet ein Mäzen keine Gegenleistungen und macht seine Schenkungen häufig davon abhängig, anonym zu bleiben.
- sind Einnahmen, die das zur Verfügung stehende Haushaltssoll übersteigen.
Metadaten oder Metainformationen sind Daten, die Informationen über andere Daten enthalten.
Zu den Metadaten einer Computerdatei gehören unter anderem der Dateiname, die Zugriffsrechte und das Datum der letzten Änderung (Wikipedia).