Glossarübersicht
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- ist die am meisten verbreitete Variante von Altersteilzeitvereinbarungen. Dabei erfolgt eine gleichmäßige Verteilung der Altersteilzeit in zwei Phasen, die Arbeits- und die Freistellungsphase. In der Arbeitsphase erbringt der Arbeitnehmer 100 % seiner Arbeitsleistung und erhält dafür 50 % seiner in der Vollzeit bezogenen Vergütung.
Siehe auch:
Altersteilzeit
,
Altersteilzeit-Rückstellungen
Mit dem - werden Strukturveränderungen im Personalbereich kostenneutral ausgeglichen. Entsteht zum Beispiel in einer Produktgruppe durch Beförderungen eine Verteuerung der durchschnittlichen Personalkosten, wird für die kommende Haushaltsplanung die Beschäftigungszielzahl so weit abgesenkt, dass trotz Verteuerung ein konstantes Budget resultiert. Umgekehrt führt eine strukturelle Kostenabsenkung (zum Beispiel durch eine Erhöhung des Anteils von Beschäftigung in der Laufbahngruppe 1) zu einer Erhöhung der Beschäftigungszielzahl.
Siehe auch:
Beschäftigungszielzahl
,
Budget
,
Produktgruppe
,
Stellenindex
- ist die "von unten nach oben" vorgenommene Ermittlung der Ressourcen für die Erreichung eines bestimmten Zieles.
Siehe auch:
Top-down
Grundsatz, nach dem Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen (§ 15 Landeshaushaltsordnung) und mit dem vollen Betrag bei der hierfür vorgesehenen Haushaltsstelle zu buchen sind (§ 35 Landeshaushaltsordnung).
Siehe auch:
Haushaltsgrundsätze
,
Haushaltsstelle
,
Nettoveranschlagung
,
Sonderhaushalt
Im Haushalt und im Controlling sind Haushaltsstellen für Personalausgaben (Hauptgruppe 4) einem Budgetbereich zugeordnet, der eine inhaltliche Einordnung und unterschiedliche Steuerungsformen ermöglicht. Es wird dabei zwischen 12 Budgetbereichen unterschieden:
Budgetbereich 10, Zuordnung Kernbereich
Budgetbereich 13, Zuordnung Temporäre Projektmittel
Budgetbereich 15, Zuordnung Ausbildung
Budgetbereich 17, Zuordnung Temporäre Mittel Flüchtlinge
Budgetbereich 18, Zuordnung Flexibilisierungsmittel
Budgetbereich 20, Zuordnung Refinanzierte
Budgetbereich 25, Zuordnung Refinanzierte Auszubildende
Budgetbereich 29, Zuordnung Übertragbare Nebentitel
Budgetbereich 30, Zuordnung Nicht übertragbare Nebentitel
Budgetbereich 31, Zuordnung Senatoren
Budgetbereich 33, Zuordnung Beihilfen, Nachversicherungen
Budgetbereich 90, Zuordnung Sachtitel
Siehe auch:
Temporäre Projektmittel für Personal
- ist ein Prozess mit dem Ziel, ein verbindliches Budget festzulegen.
Siehe auch:
Budget
Das Recht des Parlaments, den Haushaltsplan und den Stellenplan verbindlich festzulegen. Es bezeichnet also das Recht, Steuern und Abgaben, sowie Einnahmen und Ausgaben für bestimmte Zwecke festzusetzen. Das - stellt das wichtigstes Vorrecht des Parlaments dar.
Siehe auch:
Haushaltsplan
,
Stellenplan
,
Steuern