Glossarübersicht
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Die Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorgewurde am 28. Juni 2005 per Gesetz gegründet, um die steigenden Versorgungsausgaben nicht mehr ausschließlich über die Reduzierung der Beschäftigten beziehungseise über das Sondervermögen Versorgungsrücklage abzufedern. Der Versorgungsfonds bildet mit seinem Vermögen eine Rücklage zur Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten, der Beihilfen für Versorgung sowie der ruhelohnberechtigten Beschäftigten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
Siehe auch:
Altersteilzeit-Rückstellungen
Ein - (AH-Konto) ist notwendig, um Buchungen, die aus verschiedenen Gründen nicht bzw. zweckmäßigerweise nicht unmittelbar im Haushalt abzubilden sind, dennoch vornehmen zu können. Basierend auf den Verwaltungsvorschrift der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) Nummer 11 bis 14 zu § 71 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind mit den Vorschriften zur Kontensystematik für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen -VV-HS (KS-HR)- zentrale Festlegungen zur Systematik und Einrichtung von AH-Konten getroffen worden.
AH-Konten werden zum Beispiel benötigt, um bei der Landeshauptkasse eingezahlte Beträge, die aufgrund unvollständiger Angaben (zum Beispiel fehlendes Kassenzeichen) nicht unmittelbar im Haushalt gebucht werden können, zu buchen.
Die Aufsichtsratsteuer ist als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer nur relevant für Ein-nahmen aus der Tätigkeit von ausländischen (= beschränkt steuerpflichtigen) Mitgliedern eines Aufsichtsrates oder eines vergleichbaren Gremiums einer deutschen Kapitalgesellschaft oder bestimmter ähnlicher Körperschaften. Die Aufsichtsratsteuer beträgt im Regelfall 30 Prozent der an das Aufsichtsratsmitglied zu leistenden Zahlung, sie ist bei der Auszahlung der Vergütung vom auszuzahlenden Betrag einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen (Abzugssteuer).
In der Finanzbuchhaltung ist der - der bewertete Verbrauch aller Güter (Waren und Leistungen), die erforderlich sind, die Leistung der Gebietskörperschaft innerhalb einer Periode zu erbringen. Der - ist in der Periode der Leistungsinanspruchnahme zu erfassen, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
Siehe auch:
Abschreibung
,
Erfolgskonten
,
Erfolgsplan
,
Erfolgsrechnung
,
Fehlbetrag
,
Finanzbuchhaltung
,
Kosten
,
Rechnungsabgrenzung
,
Rückstellung
- umfasst die in einem Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehenden Personen, wie kaufmännische oder gewerbliche Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Referendare und Referendarinnen, Praktikanten und Praktikantinnen sowie die diesbezüglichen Ressourcen.
Siehe auch:
Kernverwaltung
Betrag, um den die Ist-Ausgaben bei übertragbaren Ausgabemitteln hinter dem Haushaltssoll eines Haushaltsjahres zurückgeblieben sind.
Er steht im folgenden Haushaltsjahr neben den veranschlagten Haushaltsmitteln im Rahmen des Haushaltssolls zur Verfügung; siehe Ist-Abschluss, Liquiditätssteuerung, Steuerung des Finanzierungssaldos.
Siehe auch:
Finanzierungssaldo
,
Haushaltsjahr
,
Haushaltssoll
,
Ist-Abschluss
,
Liquidität
,
Liquiditätssteuerung
,
Reste
,
Soll-Abschluss
Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche - vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände in begründeten Fällen eine Ausnahme rechtfertigen (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL), Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Tariftreue- und Vergabegesetzes TtVG).
Übergreifend (für Bremen) einheitlich zu nutzende Soft- und Middleware (als verbindlicher Standard). Beispiel: Nur ein Contentmanagementsystem für das Land Bremen.
Siehe auch:
Software
,
Hard- und Middleware
Die Bauabzugsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer zur Sicherung des Steueraufkommens im Bereich der Bauwirtschaft und zur Bekämpfung der illegalen Be-schäftigung im Bau. Seit 01.01.2002 müssen bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen im Inland einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Gegenleistung für Rechnungen des die Bau-leistung Erbringenden vornehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt.