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A)- sind außerhalb des Haushalts überjährig verfügbare Mittel, die für allgemeine oder konkret festgelegte Zwecke des Gesamthaushalts oder der Produktpläne gebildet werden. Bei den - handelt es sich nicht um angelegte Barbestände, so dass die Verwendung von Rücklagen nur unter Beachtung der Liquiditätssteuerung möglich ist,
B)- sind in der Vermögensrechnung ausgewiesener Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird zwischen Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen unterschieden: Kapitalrücklagen werden nicht aus erwirtschafteten Gewinnen, sondern aus Zuzahlungen/Sacheinlagen der Anteilseigner gebildet. Einstellungen in die Kapitalrücklage erfolgen ergebnisneutral. Gewinnrücklagen ergeben sich aus zurückbehaltenen Überschüssen in der Erfolgsrechnung.
Siehe auch:
Besondere Finanzierungsvorgänge
,
Eigenkapital
,
Erfolgsrechnung
,
Finanzierungssaldo
,
Haushaltsrechnung
,
Liquidität
,
Liquiditätssteuerung
,
Produktplan
,
Refinanzierung
,
Vermögensrechnung
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können bis zu einem Höchstbetrag von 13.805,- € jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diesen Vorgang nennt man Realssplitting. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger der Zahlungen zustimmt, da sie dort als sonstige Einkünfte versteuert werden müssen.
- ist die periodengerechte Abgrenzung von Zahlungen. In Abweichung von den tatsächlichen Zahlungsströmen wird der Ertrag beziehungsweise der Aufwand den verursachungsgerechten Perioden zugeordnet.
Siehe auch:
Aufwand
,
Ertrag
Der - ist ein von der Bremischen Bürgerschaft eingesetzter Ausschuss, der die Haushaltsrechnungen unter Berücksichtigung der Berichte des Rechnungshofs sowie die Rechnungen des Rechnungshofs prüft. Der - erstattet gegenüber der Bürgerschaft Bericht und überwacht die Umsetzung seiner Beschlüsse .
Die Haushaltsrechnungen, die Berichte des Rechnungshofs und die Mitteilungen des Senats aufgrund der Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses sind vom Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem - nach Druck der Vorlage unmittelbar zuzuleiten.
- drückt aus, dass einer Verwaltungseinheit zusätzliche, in der Regel zeitlich befristete Ressourcen zur Verfügung stehen.
Im Personalbereich kann durch - zum Beispiel über die Beschäftigungszielzahl hinaus Personal eingesetzt werden. Dies können Drittmittel, Mittel aus Rücklagen oder Rückstellungen sowie aus zweckgebundenen allgemeinen Einnahmen, Umlagefinanzierungen oder unterjährigen Mittelumschichtungen sein.
Siehe auch:
Beschäftigungszielzahl
,
Drittmittel
,
Kernverwaltung
,
Personalbudget
,
Rücklagen
,
Rückstellung
,
Versorgungszuschlag
Die Rentenbezugsmitteilung ist die in Deutschland seit 2005 gemäß § 22a EStG gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Rentendaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Mitteilungspflichtig sind die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Anbieter von Riester-Produkten und die Anbieter von Basisrenten. Inhalte der Mitteilung sind Angaben zur Person des Rentenempfängers einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenbetrag, die Rechtsgrundlage für die Besteuerung und der Zeitraum, in dem Renten bezogen werden. Zweck der Rentenbezugsmitteilung ist es, die Besteuerung der Leibrenten sicherzustellen
- ist die Verantwortung für die Einhaltung des Budgets (personelle und finanzielle Mittel, Personalverantwortung und so weiter.)
Siehe auch:
Budget
- ist eine zusätzliche Altersversorgung, auf die arbeiterrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (vorwiegend Arbeiter), deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01. März 2007 begründet worden ist, einen gesetzlichen Anspruch besitzen.