Hinweis zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldung (§18 Absatz 1 Seite 1 UStG) wird ein ausfüll- und druckbarer Vordruck Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht zur Verfügung gestellt.