Dann helfen Sie bei der Aufklärung.
Die Anzeige einer möglichen Steuerhinterziehung ist zwar formlos möglich. Bei Verwendung des nachstehenden Formulars ist aber gewährleistet, dass Ihre Anzeige gleich alle für die Beurteilung des Sachverhalts wesentliche Angaben enthält.
Die Anzeige ist auch anonym möglich. Namentliche Anzeigen besitzen aber in der Regel größere Bedeutung, weil sie Rückfragen ermöglichen.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze mit datenschutzrechtlichem Bezug in den Bußgeld-und Strafsachenstellen sowie Steuerfahndungsstellen der Steuerverwaltung
Informationsschreiben zum Datenschutz in Straf- und Bußgeldverfahren Bremen (pdf, 262.5 KB)