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„Starterkits“: Hochzeit und Eheschließung

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Hochzeit! Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu steuerlichen Fragestellungen die sich nach Eheschließungen häufig ergeben:

Die Anzeige der Eheschließung ist nicht zwingend notwendig. Der Datenaustausch zwischen den Melde- und Standesämtern funktioniert insoweit automatisiert.
Wichtig ist jedoch, die Angaben wie Datum der Eheschließung, geänderter Nachname etc. bei der ersten gemeinsamen Steuererklärung zutreffend anzugeben.

Die Eheschließung hat keine direkte Auswirkung auf Ihre Registrierung im Elster-Online Portal. Sollten Sie am Belegabruf, der sogenannten "Vorausgefüllten Steuererklärung" teilnehmen, kann es sinnvoll sein, unter dem Menüpunkt "Dienste" die Berechtigung dafür auf einen Ehegatten zu übertragen.

Ja! Im Regelfall erhalten Sie nach Bekanntwerden der Eheschließung eine neue Steuernummer unter der Sie zukünftig gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.
WICHTIG:
- Ihre Steueridentifikationsnummer ändert sich nicht
- Die Steuernummer(n) für etwaig vorhandene Gewerbebetriebe ändert sich auch nicht

Automatisch wird für das Jahr, das auf die Eheschließung folgt die Steuerklassenkombination IV / IV in den ELSTAM eingestellt. Sollten Sie die Steuerklassenkombination III / V wählen wollen, können Sie dies über den Antrag im nachfolgenden Link tun Antrag auf Steuerklassenwechselbei Ehegatten.
WICHTIG: damit Ihr Antrag bereits zum 01.01. des Folgejahres wirksam werden kann, ist die Abgabe bis spätestens 28. November des aktuellen Jahres notwendig.

Um möglichst die "richtige" Steuerklassenwahl nach der Eheschließung treffen zu können, hat das Bundesministerium der Finanzen ein Merkblatt herausgegeben, welches über nachfolgenden Link aufrufbar ist .

Wenn Sie Ihre Steuernummer zur Hand haben, können Sie unter nachfolgend aufgeführten Link unser Online-Formular ausfüllen und Ihre Frage direkt an den zuständigen Arbeitsbereich richten.

Online-Anfrage-Formular

Dann rufen Sie uns unter der zentralen Telefonnummer 361-90909 an, oder nutzen Sie unter nachfolgendem Link unser Online-Anfrage-Formular