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Zahlung

Ja, die Grundsteuer ist auch ab 2022 in der Höhe zu zahlen, die sich aus Ihrem letzten Grundsteuerbescheid ergibt.

Die Grundsteuer nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist erstmals im Jahr 2025 zu zahlen. Hierüber erhalten Sie rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin einen neuen Grundsteuerbescheid.

Die bisher schon vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate sind auch weiterhin gültig. Änderungen sind wie bisher auch rechtzeitig dem Finanzamt bzw. der Gemeinde gegenüber mitzuteilen.

Nehmen Sie aktuell noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, verwenden Sie bitte das Formular [SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer (pdf, 2.3 MB)