Die Grundsteuer ist weiterhin in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.
Die Grundsteuer nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist erstmals im Jahr 2025 zu zahlen. Hierüber erhalten Sie rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin einen neuen Grundsteuerbescheid.
Die bisher schon vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate sind auch weiterhin gültig. Änderungen sind wie bisher auch rechtzeitig dem Finanzamt bzw. der Gemeinde gegenüber mitzuteilen.
Nehmen Sie aktuell noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, verwenden Sie bitte das Formular [SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer (pdf, 2.1 MB)