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Grundsteuerwertbescheid

Einwendungen gegen die Ermittlung des Grundsteuerwertes müssen durch einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid geltend gemacht werden. Hierfür haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des Grundsteuerwertbescheides Zeit. Ein Einspruch gegen den (voraussichtlich erst 2025 erteilten) Grundsteuerbescheid oder den Grundsteuermessbescheid genügt nicht, wenn Sie sich gegen die Höhe der Grundsteuer wenden wollen.

Einen Einspruch können Sie schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt einreichen oder dort zur Niederschrift erklären. Ihren Brief können Sie direkt an das Grundsteuerpostfach des Finanzamtes Bremerhaven senden:
Finanzamt Bremerhaven
Postfach 10 57 02
28057 Bremen.

Das Gebäude wird mit dem Grundstück zu einer Einheit zusammengefasst und wie ein Grundstück ohne Erbbaurecht bewertet. Hierdurch ergibt sich jedoch kein Unterschied zu früher. Als wirtschaftlicher Eigentümer des gesamten Grundstücks haben Sie auch bisher die gesamte Grundsteuer gezahlt, da Sie das Grundstück ausschließlich über sehr viele Jahre nutzen können. Der Erbbaurechtsverpflichtete wurde lediglich über den Einheitswert informiert. Durch das neue Verfahren wird zwar ein Teil des Bodens angesetzt, dieser ist Ihnen aber wie beschrieben auch zuzurechnen. Im alten Verfahren haben Sie die Bewertung des Bodens nicht gesehen, weil bereits in den Mieten der Boden berücksichtigt wurde.

Sie sind durch die Zahlung der Erbpacht nicht schlechter gestellt als ein Eigentümer des Grund und Bodens, da die Erbpacht keine laufenden Kosten darstellt, sondern anstelle eines Kaufpreises zu zahlen ist.

In diesem Musterbescheid (pdf, 993.3 KB) finden Sie Ihre Angaben . Darin helfen Ihnen die rot umrandeten Felder, Ihre erklärten Werte zu finden. Dort sind auch die Anlagen zum Bewertungsgesetz verlinkt, auf die in Ihrem Bescheid verwiesen wird.