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Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid

Ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2025.

Vom Finanzamt Bremerhaven haben Sie bereits Ihren Grundsteuerwertbescheid erhalten.
Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid zusammen mit dem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Bremerhaven.
Befindet sich Ihr Grundstück in der Stadtgemeinde Bremerhaven, bekommen Sie vom Finanzamt Bremerhaven Ihren Grundsteuermessbescheid und vom Steueramt beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Der Grundsteuerwertbescheid ist Grundlage für den Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) und für diesen bindend. Der Versand des Grundsteuermessbescheides ist daher auch zulässig, wenn Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben und das Einspruchsverfahren noch nicht erledigt ist.

Der Grundsteuermessbescheid ist dabei einerseits Folgebescheid zum Grundsteuerwertbescheid, gleichzeitig aber wiederum Grundlagenbescheid für den Grundsteuerbescheid. Daher darf der Grundsteuerbescheid erteilt werden, obwohl das Einspruchsverfahren gegen den Grundsteuerwertbescheid noch nicht abgeschlossen ist.