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Grundsteuerreform in Bremen

Neu:

Wie geht es weiter?

Die Grundsteuer- und Messbetragsbescheide werden ab dem 13. Januar 2025 verschickt.
Haben Sie Fragen zur neuen Grundsteuer oder zur Berechnung des Grundsteuerwertes, schauen Sie in den FAQ nach oder wenden Sie sich an das Finanzamt .

Die neue Grundsteuer ist weiterhin vierteljährlich zu entrichten. Die erste Rate der neuen Grundsteuer ist zum 15. Februar 2025 zu zahlen. Haben Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der alten Grundsteuer erteilt, bleibt dies weiterhin gültig. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Nehmen Sie aktuell noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil und möchten dies ändern, verwenden Sie bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer (pdf, 2.1 MB)

Die Neubewertung zielt auf eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab. Dies kann bei einzelnen Grundstückseigentümer:innen zu Veränderungen führen. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist eine unvermeidbare Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt.

Anpassung der Steuermesszahlen und aufkommensneutrale Hebesätze

Bremen wird die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen. Ziel ist es, dass im Jahr 2025 weder höhere, noch niedrigere Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt werden als 2024.
Hierfür hat Bremen die neuen Grundsteuerwerte ausgewertet. Danach würden die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Bremen zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen. Um das zu vermeiden, hat Bremen die Steuermesszahl zugunsten der Wohngrundstücke angepasst. Die Messzahl für Wohngrundstücke bleibt bei 0,31 Promille. Die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wurde auf 0,75 Promille angehoben. Durch die Landesmesszahlen werden Wohngrundstücke in beiden Stadtgemeinden im Vergleich zur Anwendung der Bundesmesszahlen erheblich entlastet.

Die Höhe des Aufkommens hängt auch vom Hebesatz ab. Die Hebesätze sollen gewährleisten, dass das Aufkommen insgesamt nicht steigt. Um Aufkommensneutralität sicherzustellen, hat die Stadt Bremen den Hebesatz auf 755 Prozent festgelegt. Die Stadt Bremerhaven hat ihren Hebesatz auf 896 Prozent festgesetzt (Pressemitteilung des Magistrat vom 01. November 2024).

Wer mehr über die Berechnung der Grundsteuer erfahren möchte, findet unten weitere Informationen.

Der Grundsteuerrechner

Möchten Sie bereits jetzt einen Überblick über Ihre neue Grundsteuer erhalten, nutzen Sie die datenschutzkonformen Grundsteuerrechner

.

Berechnung der neuen Grundsteuer

Berechnung der Grundsteuer grafisch dargestellt

Die Grundsteuer wird auch weiterhin in einem dreistufigen Verfahren berechnet.

1. Schritt: Grundsteuerwertbescheid

Auf Grundlage der Daten, die die Grundstückseigentümer:innen übermittelt haben, berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert. Als Ergebnis haben Sie einen Grundsteuerwertbescheid in Papierform erhalten. Der Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er dient nur als Grundlage für die weiteren Berechnungsschritte.

2. Schritt: Grundsteuermessbescheid

Der ermittelte Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Messzahlen dienen der Verteilung der Grundsteuerbelastung zwischen den drei übergeordneten Bereichen: Wohnen – Nichtwohnen (Gewerbe) – Unbebaute Grundstücke. Bremen hat die Steuermesszahl zugunsten der Wohngrundstücke angepasst.

Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen) beträgt 0,31 Promille (0,00031). Für Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke) und unbebaute Grundstücke lautet die Steuermesszahl 0,75 Promille (0,00075).

Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird Ihnen mit dem Grundsteuermessbescheid rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin bekannt gegeben. Auch dieser Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er ist die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Die Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, erhält die Daten elektronisch.

3. Schritt: Grundsteuerbescheid

Der Grundsteuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die Grundsteuer zu ermitteln. Um Aufkommensneutralität sicherzustellen, ist der Hebesatz in der Stadt Bremen auf 755 Prozent festgelegt. Die Stadt Bremerhaven hat ihren Hebesatz auf 896 Prozent festgesetzt.
Die neu berechnete Grundsteuer wird auch weiterhin in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.

Im Land Bremen erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer wie bisher auch:

  • für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen - durch das Finanzamt
  • für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremerhaven - durch das Steueramt beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven

Ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie ab dem 13. Januar 2025. Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid zusammen mit dem Grundsteuermessbescheid. Der Grundsteuerbescheid enthält die Zahlungsaufforderung. Haben Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der alten Grundsteuer erteilt, bleibt dies weiterhin gültig. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Berechnungsformel für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen in der Stadtgemeinde Bremen:

Berechnungsformel für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen in der Stadtgemeinde Bremen grafisch dargestellt

Für ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro würde die jährlich zu zahlende Grundsteuer 468,10 Euro betragen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:

Finanzamt Bremerhaven
Postfach 10 57 02
28057 Bremen

ELSTER-Kontaktformular Eine Registrierung bei ELSTER ist nicht erforderlich.

Bürgertelefon Bremen (BTB)
Das Bürgertelefon ist Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter 0421/361-90909 erreichbar.

Steuerchatbot
Der virtuelle Steuerchatbot beantwortet Ihnen jederzeit gerne Fragen zur Grundsteuerreform. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.