Nachfolgend sind Informationen zu den Gemeindesteuern eingestellt:
Zu den Gemeindesteuern zählen die Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden oder von der Stadtgemeinde Bremerhaven verwaltet werden, finden die Rechtsvorschriften der Abgabenordnung, des Bewertungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes entsprechend Anwendung (§ 3 Absatz 1 des Bremischen Abgabengesetzes).
Gemeindesteuern | Kurzinformationen |
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Gewerbesteuer | Die Hebesätze der Gewerbesteuer lauten aktuell: 460% in Bremen 460% in Bremerhaven |
Grundsteuer | Die Hebesätze der Grundsteuer lauten ab 2025 für Bremen : Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 755% Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 0%
für Bremerhaven: Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier Grundsteuerreform
Bis einschließlich 2024 gilt für Bremen: |
Hundesteuer | Die Steuersätze der Hundesteuer lauten aktuell: In Bremen 150,00 Euro pro Jahr und Hund In Bremerhaven 90,00 Euro pro Jahr und Hund |
Tourismusabgabe('Citytax') | In Bremen und Bremerhaven wird eine Citytax in Höhe von 5 % des tatsächlichen Übernachtungsentgelts (Aufwand der reinen Übernachtung ohne andere Dienstleistungen und ohne Umsatzsteuer) erhoben. |
Vergnügungssteuer | Die Steuersätze der Vergnügungssteuer lauten in Bremen und Bremerhaven aktuell:
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Wettbürosteuer | Der Steuersatz beträgt 60 Euro je Bildschirm im Wettbüro und angefangenen Kalendermonat |
Zweitwohnungsteuer | Der Steuersatz der Zweitwohnungsteuer in Bremen beträgt aktuell 12% der jährlichen Nettokaltmiete.
Hinweis: |
Der Bundesrat hat das Gesetzpaket zur Grundsteuerreform am 08.11.2019 beschlossen. weiter