Sie sind hier:

Gemeindesteuern

Nachfolgend sind Informationen zu den Gemeindesteuern eingestellt:
Zu den Gemeindesteuern zählen die Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden oder von der Stadtgemeinde Bremerhaven verwaltet werden, finden die Rechtsvorschriften der Abgabenordnung, des Bewertungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes entsprechend Anwendung (§ 3 Absatz 1 des Bremischen Abgabengesetzes).




GemeindesteuernKurzinformationen
GewerbesteuerDie Hebesätze der Gewerbesteuer lauten aktuell:
460% in Bremen
460% in Bremerhaven
GrundsteuerDie Hebesätze der Grundsteuer lauten ab 2025 für Bremen :
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 755%
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 0%

für Bremerhaven:
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 896%
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 260%

Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier Grundsteuerreform

Bis einschließlich 2024 gilt für Bremen:
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 695%
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 250%
für Bremerhaven:
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 645%
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 250%

HundesteuerDie Steuersätze der Hundesteuer lauten aktuell:
In Bremen 150,00 Euro pro Jahr und Hund
In Bremerhaven 90,00 Euro pro Jahr und Hund
Tourismusabgabe('Citytax')In Bremen und Bremerhaven wird eine Citytax in Höhe von 5 % des tatsächlichen Übernachtungsentgelts (Aufwand der reinen Übernachtung ohne andere Dienstleistungen und ohne Umsatzsteuer) erhoben.
Vergnügungssteuer Die Steuersätze der Vergnügungssteuer lauten in Bremen und Bremerhaven aktuell:
  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit,die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen= 20% des Einspielergebnisses
  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicheres Zählwerk Spielhallen = Anzahl der Geräte: in Spielhallen X 400 Euro / an sonstigen Aufstellorten x 100 Euro
  • Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie ähnliche Geräte ohne Gewinnmöglichkeit = Anzahl der Geräte: in Spielhallen x 60 Euro / an sonstigen Orten x 20 Euro
  • Gewaltverherrlichende Geräte unabhängig vom Aufstellort = Anzahl der Geräte: x 307 Euro
  • Musikautomaten unabhängig vom Aufstellort = Anzahl der Musikautomaten: x 15 Euro
WettbürosteuerDer Steuersatz beträgt 60 Euro je Bildschirm im Wettbüro und angefangenen Kalendermonat
ZweitwohnungsteuerDer Steuersatz der Zweitwohnungsteuer in Bremen beträgt aktuell 12% der jährlichen Nettokaltmiete.

Hinweis:
Der Steuersatz der Zweitwohnungsteuer für die Stadtgemeinde Bremerhaven gilt ab 01.01.2017 10% der jährlichen Nettokaltmiete