Sie können Ihre Steuern und Abgaben automatisch von der Finanzverwaltung durch ein
SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten!
Steuern und Abgaben sind zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen (Fälligkeit). Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie sichergestellt, dass Ihre Zahlungen von fälligen Steuern und Abgaben rechtzeitig an die Finanzverwaltung erfolgen. Das Risiko für den Einzug der Zahlungen trägt die Finanzverwaltung. Beim Einzug wird auch der richtige Verwendungszweck automatisch berücksichtigt. Dadurch sparen Sie sich Überwachungsaufwand und etwaige Kosten für Einzelüberweisungen.
Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren kann jederzeit durch Sie widerrufen werden. Außerdem können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Für jede Steuernummer ist ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat einzureichen.
Bei Änderung Ihres Bankkontos sollten Sie der Finanzverwaltung auch ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das ausgefüllte amtliche Formular "SEPA-Lastschriftmandat" ist rechtzeitig vor der Fälligkeit bei der Finanzverwaltung einzureichen. Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?"), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ca. 2 Wochen dauern kann.
Sie können die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung erklären. Je nach Steuer oder Abgabe sind hierfür verschiedene amtliche Formulare (SEPA-Lastschriftmandate) vorgesehen. Den Link zum Formularcenter finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".
Das SEPA-Lastschriftmandat ist zweifach von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber zu unterschreiben. Wenn die Abbuchung für eine andere steuerpflichtige oder abgabenpflichtige Person erfolgen soll, hat diese Person ebenfalls dort zu unterschreiben. Bei einer gemeinsamen Steuernummer ist die Unterschrift von beiden Ehegatten / Lebenspartnern erforderlich.
Die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet über meinELSTER (den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?"), Brief oder persönliche Abgabe erfolgen. Eine Übersendung durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Sie können die Abbuchung der Finanzverwaltung durch die feste Gläubiger-Identifikationsnummer (Bundesland Bremen: DE12FA000000103834 oder Stadt Bremen) und die Mandatsreferenznummer nachvollziehen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto über genug Guthaben für die SEPA -Lastschrift verfügt. Sollte Ihr Bankkonto nicht über das notwendige Guthaben verfügen, ist eine Abbuchung nicht möglich. Die Finanzverwaltung behält sich in diesen Fällen vor, Sie vom SEPA-Lastschriftverfahren auszuschließen und Ihnen den Schaden für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen. In diesen Fällen würden Sie eine schriftliche Mitteilung erhalten.
Das SEPA-Mandat sollte rechtzeitig vor der Fälligkeit der Steuern und Abgaben erteilt werden. Die Zahlungsfristen ergeben sich aus den Schreiben der Verwaltung (z.B. Bescheid, Rechnung, Mahnung).
Die Bearbeitung Ihres SEPA-Lastschriftmandats kann ca. 2 Wochen dauern.
Für die erfolgreiche Abbuchung fallen keine Gebühren/Kosten an.
Hier finden Sie die aktuellen Vordrucke der SEPA-Lastschriftmandate
Weitere Informationen zu SEPA-Lastschriftmandate finden Sie unter sepa-lastschriftmandat-automatische-bezahlung-von-steuern-und-abgaben.