Eine unverschlüsselte E-Mail ist mit einer Postkarte vergleichbar. Sie kann von unbefugten Dritten eingesehen oder manipuliert werden. Eine unverschlüsselte elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden ist daher nicht sicher. Es besteht die Möglichkeit, dass dadurch Ihre steuerlichen Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden. Ob Sie den Finanzbehörden per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.
Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z.B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Fristverlängerungsantrag, Stundungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihre Finanzbehörde senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.
Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, bei denen eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z.B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke, der Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Befreiung vom Steuergeheimnis). Steuererklärungen können Sie zu einem großen Teil schon über das ELSTER-Portal einreichen.
Bis auf Weiteres darf Ihnen Ihre Finanzbehörde aber nur bei sehr allgemeinen Fragen auch per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort Ihres Finanzamtes Einblick in Ihre steuerlichen Verhältnisse bekommen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine gegebenenfalls erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge, die Sie per E-Mail an Ihre Finanzbehörde richten, im Regelfall weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift, Ihre Steueridentifikations- oder Steuernummer und gegebenenfalls Ihre Telefonnummer an.
Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzbehörden nicht möglich. Selbstverständlich wird auch in der Steuerverwaltung an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um eine sichere E-Mail-Kommunikation künftig gewährleisten zu können.
Ihre Finanzbehörde ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten.