Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- und Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
Illegale Beschäftigung übt aus, wer
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind
Wer Schwarzarbeit beauftragt oder leistet und dabei Steuern hinterzieht, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt oder Sozialleistungen erschleicht, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Schwarzarbeit, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Außerdem droht in vielen Fällen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind ein gesamtgesellschaftliches Problem und kein Kavaliersdelikt. Die Bekämpfung geht uns alle an!
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung hat in Deutschland hohe Priorität, das Thema ist nach wie vor hoch aktuell.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verschlechtern die Wettbewerbschancen von gesetzestreuen Unternehmen, führen zu Verlusten für Fiskus und Sozialkassen und vernichten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht mithalten.
Für die Koordinierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Lande Bremen ist der Senator für Finanzen zuständig.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird vom Zoll bekämpft, der von einer Vielzahl anderer Behörden unterstützt wird (Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Rentenversicherung, Träger der Unfallversicherung, Ausländerbehörde, Migrationsamt, Gewerbeaufsichtsämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften).
Zur Koordinierung der Aufgabenerledigung und Absprache tagt in regelmäßigen Abständen unter der Leitung des Senators für Finanzen eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe.
Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und Steuerhinterziehung können in Bremen bei folgenden Behörden angezeigt werden:
Zoll online - Dienststelle Einzelansicht - Hauptzollamt Bremen
Zoll online - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Steuerhinterziehung - Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle
Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße - Magistrat Bremerhaven
Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am Bau im Lande Bremen (pdf, 645.1 KB)