Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Senat legt Ihnen heute die Haushaltsentwürfe für die Jahre 2022 und 2023 sowie den Finanzplan 2021 bis 2025 vor.
Dieser erste Satz klingt so, als wäre die Haushaltsaufstellung wie immer: aber das ist natürlich leider wegen der Pandemie immer noch nicht so.
Darum gilt mein Dank allen denen, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen und Monaten dafür gesorgt haben, dass wir heute das umfangreiche Zahlenwerk beraten können. Einen herzlichen Dank an meine Staatsräte Dr. Martin Hagen und Silke Krebs, an den Haushaltsdirektor Holger Duveneck und die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Referaten des Finanzressorts und allen Beteiligten in den Ressorts.
Dieses ist jetzt schon der 2. Doppelhaushalt, der unter den Bedingungen der Corona-Pandemie diskutiert und als Entwurf beschlossen wurde. Das alles – oft nur in Videokonferenzen – funktioniert hat, ist nicht selbstverständlich. Dafür möchte ich mich auch im Namen des gesamten Senats bedanken. Wir wissen, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die rot – grün – rote Koalition in Bremen beweist mit dem Entwurf in finanziell schwierigen Zeiten Handlungsfähigkeit.
Aber es ist auch klar:
Zur Wahrheit gehört aber auch: kein Ressort bekommt weniger – die Haushalte kommen ohne Kürzungen aus
Wir sind noch in unruhigen Zeiten, aber die Haushalte sind so angelegt, dass 2024 wieder ein Haushaltsjahr ohne Notsituation möglich ist.
Die Corona-Pandemie hat unser Leben in den vergangenen anderthalb Jahren massiv beeinflusst. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beeinträchtigen alle Bevölkerungsgruppen und die allermeisten Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger, Selbstständige und Unternehmen, besonders betroffene Gruppen sowie benachteiligte Quartiere auch über das Jahr 2021 hinaus besondere Unterstützungen benötigen.
Zugleich wollen wir Steuerausfälle ausgleichen und einen nachhaltigen Neustart für Wirtschaft und Gesellschaft initiieren und begleiten.
Stadt und Land Bremen sollen möglichst stark aus der Krise hervorgehen. Insofern müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, die in krisenbetroffenen Bereichen Impulse für zukunftssichernde Entwicklung ermöglichen und zum Neustart nach der Krise in Bremen beitragen. Mit dem Bremen-Fonds können darüber hinaus weitere pandemiebedingte Risiken abgefedert werden, zum Beispiel auch bei den öffentlichen Gesellschaften.
Die Aufstellung der Haushalte ist in allen Bundesländern weiterhin maßgeblich von den Auswirkungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bestimmt. Im Vergleich zu den Prognosen vor der Krise erwartet der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" auch in den Jahren 2022 und 2023 noch erhebliche Corona-bedingte Ausfälle.
Wie auch andere Bundesländer geht der Bremer Senat daher davon aus, dass sich die Corona-Pandemie auch in den Jahren 2022 und 2023 negativ auf die öffentlichen Haushalte auswirkt. Anders als andere Länder haben wir uns jedoch dagegen entschieden, ein - rechtlich umstrittenes - Sondervermögen für die nächsten Jahre zu schaffen. Stattdessen gehen wir den Weg der Einzelveranschlagung in jedem Haushalt. Wir halten den von uns eingeschlagenen Weg für besser, weil er transparenter ist und eine stärkere Einbindung des Parlaments gewährleistet.
Sehr geehrte Abgeordnete,
aus diesen Gründen empfiehlt der Senat der Bremischen Bürgerschaft auch in den Jahren 2022 und 2023 die außergewöhnliche Notsituation gemäß Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 Bremer Landesverfassung festzustellen.
Im Bremer Haushaltsentwurf sind vorsorglich für das Land Globalmittel in Höhe von 140 Millionen Euro im nächsten Jahr und 120 Millionen Euro im Jahr 2023 eingestellt. Für die Stadt kommen 230 Millionen Euro im Jahr 2022 und 190 Millionen Euro im Jahr 2023 hinzu. Eine Ausgestaltung der Globalmittel ist erst nach einem Bürgerschaftsbeschluss über die Notsituation und der jeweils separaten Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss möglich.
Mit diesen Summen gehen wir nicht über das Gesamtvolumen von circa 1,2 Mrd. Euro hinaus, welches wir im letzten Jahr für den Bremen-Fonds kalkuliert hatten. Denn durch den erwähnten Verzicht auf ein Sondervermögen, müssen die in jedem Haushaltsjahr voraussichtlich in Anspruch zu nehmenden Notfallkredite jeweils neu beantragt und veranschlagt werden. Und wenn man den bereits vorhandenen Abfluss aus dem Bremen Fonds in Höhe von etwa 480 Mio. Euro mit einrechnet, liegen die eben genannten Summen weiterhin im Rahmen von circa 1,2 Mrd. Euro.
Die Tilgung der Corona-Kredite beginnt in gleichmäßigen Tranchen ab dem Jahr 2024.
Um das auch hier klar und deutlich zu sagen: Der Senat legt auch jetzt einen verfassungsgemäßen Haushalt vor, der die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nutzt. Und selbstverständlich strebt der Senat eine möglichst schnelle Rückkehr zur haushalterischen Normalsituation an, in der keine weiteren Corona-Kredite aufgenommen werden müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
was das Haushaltsvolumen angeht, so sind im Land Bremen in beiden Jahren Ausgaben in Höhe von etwas über 5 Milliarden Euro geplant. Für die Stadt Bremen stehen in beiden Jahren jeweils 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Entschuldung der beiden Kommunen durch das Land im letzten Haushaltsjahr haben eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, dass in den beiden Kommunen die notwendigen Finanzmittel bereitstehen.
Nur zur Erinnerung: Die Stadt Bremen wurde um 175 Millionen jährlich entlastet. Die Stadt Bremerhaven um circa 47 Millionen.
Ich will aber nicht verhehlen, dass die zweite Voraussetzung für die Haushaltsdeckung ist, dass wir die erwarteten Steuerausfälle wegen der Ausnahmeregel über Kredite finanzieren können. Allein für das Jahr 2022 sind das im Land 154 Millionen und in der Stadt 165 Millionen Euro.
Die Entwicklung der Einnahmen ist im exportorientierten Bremen besonders von der globalen Konjunktur abhängig. Der konjunkturelle Einbruch in Folge der Corona Pandemie hat sich auf den Hafenstandort Bremen besonders ausgewirkt: das Bruttoinlandsprodukt ging im Land Bremen 2020 um 5,4 Prozent zurück - im Bund waren es minus 3,4 Prozent. Zwar werden seit diesem Jahr wieder solide Zuwachsraten prognostiziert, diese sind jedoch nicht ausreichend, um den corona-bedingten Steuereinbruch zu kompensieren.
Corona hat ein Loch in die öffentlichen Kassen gerissen: im ersten Corona-Jahr 2020 kam es gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2019 – der letzten Schätzung vor Corona – zu Ausfällen von insgesamt etwas über 300 Millionen Euro in Stadt und Land Bremen. Das sind über 7 Prozent weniger Steuereinnahmen. Für 2021 wird der gleiche Fehlbetrag erwartet. Und auch in den kommenden beiden Jahren fehlen dem Stadtstaat jährlich zwischen 320 und 350 Mio. Euro. Die für das Jahr 2022 ursprünglich prognostizierten Steuereinnahmen werden wegen der Krise voraussichtlich erst im Jahr 2024 erreicht.
Diese Lücke auf der Einnahmenseite werden – sofern Sie hier in der Bürgerschaft erneut den Ausnahmetatbestand feststellen – durch Kredite ausgeglichen. Es findet dadurch eine Abfederung der Last auf zukünftige Haushalte statt. Dies nicht zu tun, würde unmittelbar die Erfüllung wesentlicher staatlicher Aufgaben gefährden.
Ich möchte an dieser Stelle besonders hervorheben, dass die Haushaltsentwürfe ohne Steuererhöhungen auskommen. Die Anhebung der Gewerbesteuer würde die in Schwung kommende Wirtschaft ausbremsen. Das wäre töricht, darum machen wir das auch nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen liegt die Finanzplanung bis 2025 vor. Die gute Nachricht ist: der Haushalt ist so gestaltet, dass die Haushalte ab 2024 ohne die Beantragung einer Notsituation auskommen können. Auch wenn aus der mittelfristigen Finanzplanung noch ein deutlicher Handlungsbedarf hervorgeht. Besonders im städtischen Haushalt zeichnet sich eine Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ab – 2024 sind es 171 und 2025 sind es 142 Millionen Euro. In Vorbereitung der nächsten Haushaltsberatung, die sicherlich schon im letzten Quartal 2022 beginnt, werden wir zur Abarbeitung dieser Lücke Maßnahmen vortragen.
Bei den Investitionen haben wir mit einem durchschnittlichen Volumen von jährlich 655 Millionen Euro im Stadtstaat eine vernünftige Planung aufgestellt, die auch noch durch Mittel aus dem Bremen-Fonds ergänzt werden.
Bei den investiven Mitteln für unsere Krankenhäuser haben wir, sowohl mit dem Eckwertebeschluss, als auch in den späteren Einigungsgesprächen im Senat deutliche Erhöhungen vorgenommen. Die Stadtgemeinde Bremen plant künftig mit regelmäßig 13,5 Mio. Euro ein Drittel mehr Ausgaben für Investitionen ein. Das Land erhöht seine dauerhaften investiven Planwerte zudem um 10 Mio. Euro auf fast 35 Mio. im Jahr. Hierin sind auch 5,8 Mio. jährliche Mittel für das Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven vorgesehen.
Die Mittel für den Fahrradverkehr haben sich 2022/23 gegenüber 2019 mehr als vervierfacht. Sie betragen jetzt 13,7 Millionen € im Jahr. Mit dem Haushalt wird der Neubau der Columbuskaje in Bremerhaven weiter abgesichert. Hierzu fließen in 2022 und 2023 jeweils 25,6 Mio. Euro an das Sondervermögen Hafen.
Sehr geehrte Abgeordnete,
gestatten Sie mir in diesen aufregenden Wahlzeiten ein paar Anmerkungen zur Regelung der Schuldenbremse
Die Regelung der Schuldenbremse wurde im Bundestag und Bundesrat 2009 in der aktuell gültigen Fassung mit 2/3-Mehrheit – inklusive der Stimmen Bremens – beschlossen.
Die Bremische Bürgerschaft hat im Jahr 2015 eine eigene Regelung in der Verfassung verankert, die an 2 Stellen eine Ergänzung vorgenommen hat:
Ich habe die Diskussion hier in Bremen so verstanden, dass die Schuldenbremse nicht generell in Abrede gestellt wird. – Bis auf die Linke, die konsequent ja auch auf Bundesebene gegen eine Schuldenbremse ist.
Ich verfolge mit großem Interesse die Diskussion auf Bundesebene – und sogar auf Europaebene. Wie aber eine 2/3 Mehrheit für eine geänderte Schuldenregel zustande kommen soll, scheint mir nach den Aussagen der BundespolitikerInnen schleierhaft. Deshalb planen wir weiterhin mit dem bestehenden Regelwerk.
Zurück zum Haushalt:
Wir werden noch ausreichend Diskussionszeit mit den Inhalten der beiden Haushalte verbringen. Denn trotz aller Unkenrufen stecken ziemlich viele Maßnahmen, auf die sich die Koalition geeinigt hatte, in dem umfangreichen Zahlenmaterial.
Zum Beispiel: Jugendticket
In einem Jahr wird das Jugendticket starten. Das Ticket ermöglicht Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Menschen in Bundesfreiwilligendiensten, ganzjährig den ÖPNV für umgerechnet etwa einen Euro pro Tag nutzen zu können. Wir haben mit Hilfe einer solidarischen Umlage aller Ressorts die Finanzierung sichergestellt.
Zum Beispiel: Kitas/Schulen
Der Senat legt auch weiterhin einen Schwerpunkt beim Thema Bildung. Es ist kein Geheimnis, dass wir hier enormen Handlungsbedarf haben, um die Startchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Daher wird der Bildungsetat weiter aufgestockt. Im Doppelhaushalt sind 180 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen. Für den Schul- und Kitabau stehen rund 146 Millionen Euro bereit. Allein im Jahr 2023 werden 6 Kitas fertiggestellt. Letztes und dieses Jahr sind bereits 7 Kitas fertig geworden, oder kurz vor Fertigstellung.
Bis 2025 werden 96 Schulen (von insgesamt 125 Schulstandorten) „angefasst“ und durch Sanierungs- & Instandhaltungsmaßnahmen sowie Anbauten für den Ganztagsbetrieb und die Inklusion fit gemacht. Wie derzeit bei allen Bauvorhaben kommt es zunehmend zu Problemen bei der Beschaffung von Baumaterialien. Wir hoffen, dass diese Entwicklung unser ambitioniertes Ziel nicht gefährdet.
Damit wir das Mammutprojekt schaffen können, hat der Senat mit der Schulbaurichtlinie eine Möglichkeit geschaffen, dass neben Immobilien Bremen auch weitere Gesellschaften Schulen bauen können – so auch private Akteure.
Die Brebau baut nun in Kirchhuchting erstmals eine Grundschule. Die Baumaßnahme soll noch in diesem Jahr beginnen. Die Gewoba baut am Werdersee neben Wohnungen auch eine Kita. Und wir haben mit dem Richtfest bei der Berufsschule Großhandel, Außenhandel und Verkehr in Walle ein gemeinsames Projekt – vorbereitet durch Kooperation von Immobilien Bremen mit Partnerschaft Deutschland kurz vor dem Abschluss. Diese Projekte kommen übrigens zu den Investitionsausgaben im Haushalt hinzu.
Zum Beispiel: Bäder
Anfang kommenden Jahres wird das Horner Bad fertig gestellt – ein Sportbad und Freibad, in dem zukünftig auch Wettkämpfe stattfinden können. Der Neubau des Westbades in Walle soll ein zweites Kursbecken bekommen. Das Geld hierfür ist in der mittelfristigen Finanzplanung bereits berücksichtigt. Das Freizeitbad in Vegesack wird zum Teil neugebaut und saniert. Die Planung kann beginnen.
Zum Beispiel: Digitalisierung
Bremen setzt auf Digitalisierung, um die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu verbessern.
Wir haben inzwischen ein beeindruckendes Portfolio an Leistungen: ob es elektronische Rechnungen sind, die Namensfestlegung von Kindern, die Beantragung von Elterngeld oder auch nur das Vereinbaren von Terminen mit unseren Ämtern: in Bremen können 130 Leistungen online erledigt werden. Ein aktuelles Monitoring der Digitalisierung in den Bundesländern belegt, dass Bremen gerade in den letzten beiden Jahren im Vergleich zu den anderen Bundesländern am meisten aufgeholt hat, und nun absolut mit Hamburg und Berlin die Spitzengruppe bildet. Zusammen mit der Handelskammer, der Handwerkskammer und den Arbeitgebern haben wir eine Liste von TOP10-Leistungen für die Wirtschaft aufgestellt, die wir nun sukzessive umsetzen.
In den Haushalten 2022/23 führen wir deshalb unsere Digitalisierungsbestrebungen fort. Dazu kommt die Finanzierung diverser Ausweitungen von IT-Fachverfahren. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Verbesserung der internen Prozesse. Wir sind deutschlandweit führend, weil wir nicht einfach Formulare ins Internet stellen. Sondern wir arbeiten daran, die Leistungen für unsere Kunden effektiver und einfacher zu gestalten.
Dieses Engagement hat auch dazu geführt, dass wir als erstes Bundesland mit dem Bundes-Innenministerium Finanzierungsvereinbarungen geschlossen haben, die uns in die Lage versetzen, in den nächsten Jahren 140 Millionen für Entwicklungen im Bereich Familie & Kind und 30 Millionen im Bereich Unternehmensleistungen ausgeben zu können.
Zum Beispiel: Wissenschaft
Bei den Universitäten wird nicht gekürzt. Das ist die gute Nachricht. Der Wissenschaftshaushalt steigt jährlich an und es werden noch Investitionen aus dem Bremen-Fonds hinzukommen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Wissenschaftsplan langsamer umgesetzt werden kann als ursprünglich geplant. Gut ist, dass trotz der engen Finanzlage an der Hochschule Bremen der Bereich Gesundheitswissenschaften ausfinanziert und verstetigt wird. In der Hochschule Bremerhaven können in Zukunft Sport und Soziale Arbeit studiert werden. Es ist unser Ziel, das mehr Studentinnen und Studenten nach Bremerhaven und nach Bremen kommen.
Zum Beispiel: Klimaschutz
Das Ziel des Klimaschutzabkommens von Paris, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, ist noch in weiter Ferne. Auch Bremen muss seinen Anteil zur Erreichung leisten. In den Haushaltsentwürfen sind für das Land und die Stadt Bremen jährlich Klimaschutzausgaben in Höhe von etwa 170 Millionen Euro vorgesehen. Darin enthalten sind auch die bereits beschlossenen Projekte für das ressortübergreifende Handlungsfeld Klimaschutz, für welches insgesamt bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr in 2022 und 2023 bereitstehen. Wichtigstes Kriterium für die Mittelvergabe ist eine möglichst hohe CO2-Einsparung.
Ein Hinweis: Mittlerweile sind 28 Nordlichter im Bremer Straßenbahnnetz unterwegs. In den kommenden beiden Jahren kommen weitere Straßenbahnen hinzu. 2023 werden dann 77 alte Straßenbahnen durch Nordlichter ersetzt sein.
Zum Thema Solaranlagen wollten wir schon weiter sein. Aus verschiedenen Gründen ruckelt das noch. Ich bin optimistisch, dass wir in den kommenden zwei Jahren deutlich vorankommen. Immobilien Bremen will im Jahre 2022 etwa 20 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt ca. 1.000 kilowattpeak installieren. Eine große Anlage mit fast 200 kWp auf der Oberschule Roter Sand ist beauftragt. In 2023 sind weitere etwa 20 Anlagen vorgesehen, deren Planung 2022 beginnt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
qualifizierte Fachkräfte sind das Rückgrat des öffentlichen Dienstes. Wir steigern die Leistungsfähigkeit der Verwaltung durch gezieltes Einstellen von neuem Fachpersonal. Sie sind die Garanten für guten Bürgerservice, aber auch für einen Teil der erfolgreichen Krisenbekämpfung während der Corona-Pandemie. Von ihrer guten Arbeit hängt ein wesentlicher Teil der Lebensqualität in unseren zwei Städten ab.
Neben vielen kleinen Maßnahmen sind besonders die deutlichen Personalzuwächse im Bereich Polizei und Feuerwehr als auch bei den Schulen entsprechend den aufwachsenden Kinderzahlen hervorzuheben. Zur Stärkung der Inklusion und des sozialen Zusammenhalts gibt es 43 zusätzliche Stellen im Bereich Jugend und Soziales damit setzen wir wichtige Bundesgesetze um. Mit etwa 30 neuen Stellen setzen wir den Pakt für die öffentliche Gesundheit um.
Ein großes Augenmerk legen wir auch auf Ausbildung und den Gewinn von Nachwuchs. Dies lässt sich an den Steigerungsraten klar ablesen. So erhöhen wir das Budget für die Ausbildung um 5 Millionen auf 48 Millionen Euro im Jahr 2022 und um weitere 3 Millionen auf rund 51 Millionen Euro im Jahr darauf.
Der Personalzuwachs ist kein Selbstzweck, sondern an die Erfüllung wichtiger staatlicher Aufgaben gebunden. Die Steigerungsrate wird im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt deutlich zurückgefahren. Dies ist angebracht in einem Haushalt, der mit weniger Einnahmen auskommen muss. Ende 2023 wird damit eine Sollbeschäftigung von rund 16.100 Vollzeitäquivalente in der Kernverwaltung finanziert. Viele Aufgaben waren bereits mit befristeten Stellen versehen und werden mit diesem Haushalt – aus guten Gründen – verstetigt. Hierzu gehören auch die Stellen aus den Handlungsfeldern "Digitalisierung", "Bürgerservice" und "Sichere und Saubere Stadt".
Für die weitere Zukunft sind wir optimistisch, durch verstärkte Maßnahmen der Digitalisierung deutlich häufiger in der Lage zu sein, zwingende Mehrbedarfe beim Personal zumindest anteilig kompensieren zu können.
Wie Sie wissen, wird seit 2020 der Kapitalstock der Anstalt für Versorgungsvorsorge vor allem zur Deckung dieser Personalmehrausgaben und zur Unterstützung der Versorgungsausgaben schrittweise zurückgeführt. Der städtische Haushalt erhält daraus knapp 70 Millionen Euro in 2022 und 55 Millionen Euro in 2023. In den Landeshaushalt werden jeweils 18,5 Millionen Euro fließen. Ende 2023 werden in der Anstalt noch 328 Millionen Euro enthalten sein. Auswirkungen auf die Pensionsansprüche und -zahlungen hat das nicht. Bremen hat den Vorteil gegenüber vielen anderen Bundesländern, dass der Wendepunkt bei den Versorgungslasten 2022 bereits erreicht wird. Daher ist es sehr gut vertretbar, Geld aus der Anstalt für Versorgungsvorsorge zu nehmen und dieses in zukunftssichernde Personalmaßnahmen zu investieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bremen stellt sich der Verantwortung im Konzert der Länder. Trotz der schwierigen Einnahmesituation hält sich Bremen auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren an die Verpflichtung aus der Vereinbarung über die Sanierungshilfen mit dem Bund und tilgt jährlich Kredite von mindestens 80 Millionen Euro.
Wir stellen uns den überregionalen Herausforderungen gemeinsam mit den anderen Bundesländern. Bei den Fluthilfen waren wir uns alle einig:
Den von der Flutkatastrophe betroffenen Ländern und Kommunen wollen wir solidarisch zur Seite stehen. Bundesrat und Bundestag haben sehr schnell entschieden und selbstverständlich hat auch die Bremer Regierung dazu Ja gesagt.
Der Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Ganztagsanspruch ist ein großer Fortschritt für die Kinder und Familien. Die „Nachverhandlungen“ zwischen den Ländern und dem Bund waren zwingend notwendig. Nur mit einer höheren Beteiligung des Bundes können wir den Rechtsanspruch erfüllen. Wir werden die Finanzierung dieses ehrgeizigen Projektes natürlich in der nächsten Finanzplanung berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete,
ich übergebe ihnen heute die 4 Haushaltsentwürfe 2022/2023 für die Stadt und das Land Bremen. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrages auf die Ausnahmeregelung für die Schuldenbremse und wünsche Ihnen weitere gute und konstruktive Beratung. Wir sehen uns an gleicher Stelle zur 2. Lesung – hoffentlich in der Sitzung im Dezember und damit zeitgerecht vor dem kommenden Haushaltsjahr.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!