Sie sind hier:

Haushaltssanierung

Sanierungshilfen

Am 23.05.2019 haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz für den Bund und Bürgermeisterin Karoline Linnert für die Freie Hansestadt Bremen die Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz unterzeichnet. Ab dem Jahr 2020 erhält die Freie Hansestadt Bremen vom Bund jährlich 400 Mio. Euro, wenn es die gesetzlichen Sanierungsverpflichtungen einhält. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Sanierungshilfen".

Konsolidierungshilfen

Am 15.04.2011 hatte Bürgermeisterin Karoline Linnert für Bremen die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen und damit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen für die Jahre 2011 bis 2019 geschaffen. Der Zeitraum, in dem Konsolidierungshilfen an Bremen ausgezahlt wurden, ist beendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Konsolidierungshilfen".

Föderalismuskommission II

Auf über 300 Seiten haben sechs Länder (Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein) und der Bund nach fünfwöchiger Beratung zusammengefasst, wie sich aus ihrer Sicht die aktuelle Haushaltslage und die Entwicklung der öffentlichen Haushalte der Länder Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein darstellen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Föderalismuskommission II".

Stabilitätsrat

Im September 2010 hat die Freie Hansestadt Bremen den Bericht zur Haushaltslage gemäß § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz dem Stabilitätsrat übersandt. Der Stabilitätsrat stellte im Rahmen seiner regelmäßigen Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern fest, dass für die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Stabilitätsrat".

Sanierungsprozess bis 2004

Bremen hatte mit seiner ersten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg: Die Haushaltsnotlage wurde 1992 von den Karlsruher Richtern anerkannt. Bremen hatte damit Anspruch auf Sanierungshilfe und erhielt 8,5 Milliarden Euro vom Bund. In Absprache mit Bund und Ländern wurde ein Sanierungsprogramm entworfen und durchgeführt. Dieser Sanierungsprozess – der durchunerwartetete Einnahmeausfälle im Erfolg begrenzt worden ist - und die Verwendung der bundesstaatlichen Sanierungshilfen werden unter dem Menüpunkt "Sanierungsprozess bis 2004" beschrieben.