Der Senat hat am 20.02.2024 die Abschaffung des bisherigen Genehmigungsverfahrens für externe Beauftragungen beschlossen. Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen zu § 55 LHO (VV-LHO zu § 55 LHO) wurden entsprechend angepasst. Das neue Verfahren wurde über das Rundschreiben 7/2024 mitgeteilt.
Folgendes ist zu beachten:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch weiterhin vor jeder externen Beauftragung vom zuständigen Ressort geprüft werden soll, in welcher Form die verschiedenen verwaltungsinternen Kompetenzstellen unterstützen können.
Der Senator für Finanzen hat gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die "Arbeitshilfe für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen"-barrierearm (pdf, 1.8 MB) erstellt. Die Arbeitshilfe, die die Beschäftigten der Bremer Verwaltung in erster Linie dabei unterstützen soll, Beauftragungen zu planen und praxistauglich umzusetzen, wird hinsichtlich der Anpassungen in der VV-LHO zu § 55 LHO derzeit überarbeitet. Alle wesentlichen Punkte, die vor, während oder nach einer Beauftragung zu beachten sind, sind in der Arbeitshilfe dargestellt. Darüber hinaus wird aufzeigt, welche verwaltungsinternen Kompetenzen vorhanden sind und wie diese genutzt werden können. Außerdem finden Sie in den Anlagen der Arbeitshilfe ein Vertragsmuster (nicht barrierefrei) (docx, 42.5 KB) für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen.