Der Senator für Finanzen erstellt in Abstimmung mit den Ressorts zentrale Regelwerke, in denen Standards und Rahmenvorgaben zu unterschiedlichen Themen vereinbart werden. Zu den Regelwerken gehören neben der gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) z.B. die Organisationsgrundsätze und der Verwaltungsgliederungsplan.
In der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) werden die Rahmenbedingungen für einen ressourcenschonenden, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltungsablauf festgelegt. Sachverhalte, für die ein einheitlicher Standard sinnvoll bzw. erforderlich ist, werden unter Federführung des Senators für Finanzen gemeinsam von allen Ressorts entwickelt und ebenso in der BremGGO festgeschrieben. Diese gemeinsam verabschiedeten Standards stellen eine Selbstverpflichtung aller Ressorts dar. Es handelt sich um Rahmenvorgaben. Ressorts und Dienststellen können auf dieser Grundlage weitere ressort- bzw. dienststellenspezifische Regelungen erlassen.
Aufgrund des Senatsbeschlusses zu Veröffentlichungspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2008 wurde die BremGGO bezüglich der zu verwendenden Standards bei der Veröffentlichung von Informationen (Nummer 22.a) ergänzt.
Mit der derzeit geplanten Überarbeitung der BremGGO (Stand 2004) soll ein einheitliches Regelwerk geschaffen werden, in dem alle vorhandenen organisatorischen Regelungen für die bremische Verwaltung (Handlungshilfen, maßgebliche Rundschreiben, Richtlinien etc.) zusammengefasst werden.
Mit der Verwaltungsvorschrift zur Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) – VVOrgaGv vom 15. Juni 2021 – soll ein einheitlicher Verwaltungsaufbau in den Dienststellen gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen vor Ort Gestaltungsspielräume zur Anpassung der Organisationsstruktur an spezifische Aufgaben und sich verändernde Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die zentrale Orientierungsgröße der derzeit geltenden VVOrgaGv sind organisationspolitische Grundsätze, die stärker auf die interne Bündelung und Professionalisierung von Dienstleistungen ausgerichtet sind, als auf Outsourcing. Die Anwendbarkeit vor Ort wird dadurch erleichtert, dass die VVOrgaGv klare Richtwerte für Leitungsspannen bei der Bildung von Referaten und Abteilungen beinhalten.
Bei der VVOrgaGv handelt es sich um Rahmenvorgaben, deren weitere Ausgestaltung in der Hand der Ressorts und Dienststellen liegt.
Die Gliederung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) wird nach Senatsressorts (einschließlich der den Ressorts zugeordneten Dienststellen) entsprechend der jeweils gültigen Geschäftsverteilung im Senat grafisch dargestellt.
Abgebildet werden zudem die unabhängigen oder keinem Senatsressort zugeordneten Organisationseinheiten (z. B. Rechnungshof, Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Gesamtpersonalrat).
Der Verwaltungsgliederungsplan des Senats steht Ihnen im Transparenzportal als Download zur Verfügung.