Die Innenrevision (IR) dient der Qualitätssicherung des Verwaltungshandelns der Freien Hansestadt Bremen und soll dazu beitragen, die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung und des Einsatzes von personellen und finanziellen Ressourcen zu gewährleisten.
Das Referat 02 ist zuständig für die Innenrevision des Finanzressorts, einschließlich der nachgeordneten Dienststellen und koordiniert ressort- und länderübergreifende IR-Angelegenheiten.