Das Referat 01 ist zuständig für
Finanzverfassungsrechtliche und -politische Grundsatzfragen einschließlich Bundesgesetzgebung. Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Grundsatzfragen und Vollzug des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Verteilung der Umsatzsteuer einschließlich Finanzkraftausgleich. Bundesergänzungszuweisungen.
Angelegenheiten der Europäischen Union (ohne Zölle und Steuern). Angelegenheiten des Bundesrates. Überregionale Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsfinanzierungen, Finanzmarktstabilisierung.
Angelegenheiten des Stabilitätsrates.
Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht. Bewertung und Begleitung von Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung und Finanzpolitik. Finanzverfassungsrechtliche Fragestellungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
N.N.