Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist die Förderung des Vollzuges des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG) der Freien Hansestadt Bremen für die Beschäftigten der Dienststelle des Senators für Finanzen. Danach sind wir im Rahmen unserer Aufgaben von der Dienststellenleitung bereits in der Planungsphase als auch bei Entscheidungen bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen umfassend zu beteiligen.