Wahrnehmung der Aufgaben als oberste Landesbehörde und Mittelbehörde (Oberfinanzdirektion) für das Land Bremen:
Mitwirkung bei der Steuergesetzgebung und anderen steuerpolitischen Angelegenheiten des Bundes und des Landes Bremen;
Fachaufsicht über die zugeordneten Finanzämter zwecks Gewährleistung einer gleichmäßigen Auslegung und Anwendung der Steuergesetze in der Praxis für die Bereiche:
Hinweis:
Für die Durchführung der Besteuerung im Einzelfall ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung bzw. der Betriebssitz befindet.