Das Referat 10 ist zuständig für die Bereiche Personalsteuerung und Ausbildungsplanung für die Finanzämter und die Landeshauptkasse, Betriebsprüfung und internationaler Auskunftsverkehr, Vollstreckung, Insolvenzrecht, Forderungsmanagement, Kassenwesen für die Landeshauptkasse und die Finanzämter.
In diesen Bereichen nimmt das Referat die Aufgaben der obersten Landesfinanzbehörde und die Fachaufsicht über die Landeshauptkasse Bremen und die nachgeordneten Finanzämter des Landes Bremen wahr. Darüber hinaus obliegt dem Referat die Bearbeitung besonders komplexer Einzelfälle.
Zu den Aufgaben der obersten Landesfinanzbehörde gehören die Mitwirkung an der Steuergesetzgebung des Bundes und Landes Bremen sowie die Mitarbeit in den Fachgremien des Bundes und der Länder zur Koordinierung einer gleichmäßigen Gesetzesanwendung. Das Referat 10 ist ferner für die Belange des Bremischen Forderungsmanagements verantwortlich.
Die Fachaufsicht über die Landeshauptkasse Bremen und die Finanzämter umfasst die Erteilung allgemeiner Weisungen in Form von Erlassen und Karteien, Einzelweisungen in gewichtigen Einzelfällen sowie die Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen nebst Einberufung von Arbeitsgruppen.
In zentraler Zuständigkeit nimmt das Referat 10 die Personalsteuerung für die nachgeordneten Behörden der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven und der Landeshauptkasse wahr. Dies beginnt mit der Durchführung von Bewerbungs- und Auswahlverfahren, der Erstzuweisung nach bestandener Laufbahnprüfung und umfasst neben der regulären Personalzuweisung auch die Bewertung von Dienstposten und die Genehmigung ämterübergreifender Stellenausschreibungen.