Sie überlegen den berufsbegleitenden Master Entscheidungsmanagement an der Universität Bremen zu absolvieren? Die Freie Hansestadt Bremen bietet Ihnen ein Stipendium an, um Sie auf diesem Weg zu unterstützen! Damit die besten Kandidatinnen ausgewählt werden, durchlaufen Bewerber*innen ein strukturiertes Auswahlverfahren. Hier erklären wir Ihnen, wie dieses Verfahren abläuft und wie Sie sich vorbereiten können.
Ein professionelles Auswahlverfahren stellt sicher, dass Entscheidungen transparent, fair und zielgerichtet getroffen werden. In Zeiten, in denen die Anforderungen an Fachkräfte und Entscheidungsträger stetig steigen, gewinnt die Auswahl der richtigen Kandidat*innen zunehmend an Bedeutung.
Ziele eines Auswahlverfahrens
Ein gut durchdachtes Auswahlverfahren dient dazu, die am besten geeignete Person für eine Position zu identifizieren.
Dabei stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
1. Qualifikation prüfen: Sicherstellung, dass die fachlichen und persönlichen Kompetenzen zur ausgeschriebenen Position passen.
2. Chancengleichheit gewährleisten: Ein einheitlicher Ablauf vermeidet subjektive Verzerrungen und fördert die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber.
3. Effizienz: Ein strukturiertes Auswahlverfahren legt die Grundlage für langfristigen Erfolg. Es trägt dazu bei, von Beginn an die passenden Talente zu gewinnen und damit Ressourcen optimal einzusetzen.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in mehrere Phasen, die nachfolgend vorgestellt werden:
1. Prüfung der formalen Voraussetzungen
Zuerst wird geprüft, ob die Bewerber*innen die formalen Kriterien sowohl für das Stipendium als auch für die Zulassung zum Masterstudium erfüllen. Die Unterlagen werden dabei von der Universität Bremen und dem Senator für Finanzen geprüft.
2. Schriftlicher Test
Ein schriftlicher Test der Universität Bremen dient als erste praktische Hürde. Dieser Test findet in Präsenz statt und wird nach den Standards der Universität ausgewertet. Wer den Test mit mindestens 50 % besteht, wird für die nächste Stufe zugelassen.
3. Beamtenrechtliche Beurteilung
Hier wird die dienstliche Leistung, Eignung und Befähigung der Kandidat*innen anhand der geltenden Beurteilungsrichtlinien bewertet. Diese Beurteilung fließt mit 51 % in die Gesamtnote ein.
4. Assessment-Center (AC)
Im eintägigen Assessment-Center stellen die Bewerber*innen ihre Fähigkeiten unter Beweis. Es besteht aus verschiedenen Stationen wie Gruppenaufgaben, Präsentationen und Interviews. Dabei werden folgende Kompetenzen bewertet:
Die Gesamtnote ergibt sich aus verschiedenen Komponenten:
- Beamtenrechtliche Beurteilung (51 %)
- Schriftlicher Test (19 %)
- Assessment-Center (30 %)
Innerhalb des AC werden Interview, Gruppenaufgabe und Präsentation jeweils zu gleichen Teilen (je 10 %) gewichtet.
Am Ende erstellt die Auswahlkommission eine Rangliste der Kandidat*innen. Die besten 15 erhalten eine Empfehlung zur Vergabe des Stipendiums.
Interessiert? Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 27.02.2025 ein und stellen Sie sich der Herausforderung! Mit dem Stipendium bieten wir Ihnen nicht nur eine finanzielle und zeitliche Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln
15 Stipendien werden vergeben
der Kosten werden übernommen
Freistellung pro Semester
bindet man sich an die FHB