Mit dem ab 1. Oktober 2005 geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem am 1. November 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) trat ein neues Tarifrecht an die Stelle des bisher geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) bzw. des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II). Der TVöD galt in der Freien Hansestadt Bremen zunächst nur für die ehemaligen Arbeiter, die unter den BMTG-G II fielen.
Seit dem 1. Juli 2008 gilt der TVöD für die Beschäftigten in den kommunalen Eigenbetrieben. In Landeseigenbetrieben und in den Dienststellen der Kernverwaltung sowie im Hochschulbereich findet hingegen für alle Beschäftigten der TV-L Anwendung.
Mit der seit dem 1. Januar 2012 im Bereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geltenden Entgeltordnung wurde ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst vollzogen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Vergütungs- und Lohngruppenmerkmale ist durch eine vereinheitlichte und vereinfachte Entgeltordnung ersetzt worden.
Die Texte der Tarifverträge sind über die Links zu den Internetseiten der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen zugänglich.
Beschäftigte im bremischen öffentlichen Dienst erhalten aufgrund des Tarifvertrags über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) grundsätzlich eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.