Sie sind hier:
  • Personal
  • Schwerbehindertenangelegenheiten

Schwerbehindertenangelegenheiten

Der Senator für Finanzen nimmt gemäß § 181 SGB IX in Verbindung mit Punkt 1.5 der Inklusionsvereinbarung (IKV) vom 15.06.2024 die Funktion des Gesamtinklusionsbeauftragten für den Arbeitgeber wahr. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • Ressortübergreifende Schwerbehindertenangelegenheiten,
  • Vermittlung von schwerbehinderten Menschen,
  • Betreuung des Gesamtinklusionsteams,
  • Statistiken und technische Arbeitshilfen, finanzielle Förderungen bei Einstellung von schwerbehinderten Menschen

Der Senator für Finanzen bietet Stellenausschreibungen speziell für schwerbehinderte Menschen an.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ansprechpersonen

Marion Stenken

Foto von Marion Stenken

Der Senator für Finanzen
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen

+49 421 361 5509
+49 421 496 5509
E-Mail