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In einer Online-Informationsveranstaltung am 06.01.2025, von 15:00 bis 16:00 Uhr, informieren wir Sie ausführlich über das Programm und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Hier können Sie sich anmelden: Anmeldung zur Infoveranstaltung

Allgemeine Fragen zum Traineeprogramm

Das Ziel des Traineeprogramms ist es, talentierte und motivierte Nachwuchskräfte mit Hochschulabschluss systematisch in den verschiedenen Bereichen der bremischen öffentlichen Verwaltung auszubilden und sie auf diese Weise darauf vorzubereiten, die Zukunft Bremens als Stadt und als Land mitzugestalten und die Freie Hansestadt Bremen bei den Herausforderungen der Zukunft, wie Diversität, Digitalisierung und Klimaschutz, zu unterstützen.

Das Traineeprogramm läuft über einen Zeitraum von 27 Monaten. In diesem Zeitraum lernen die Trainees drei unterschiedliche Stationen der bremischen Verwaltung für jeweils ca. 9 Monate kennen. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit einer ca. sechswöchigen Hospitation in der bremischen Landesvertretung in Berlin oder Brüssel.

Voraussetzung für die Bewerbung ist das Zweite Juristische Staatsexamen oder ein Masterabschluss bzw. ein gleichwertiger Abschluss an einer Hochschule im Bereich Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften. Eine Bewerbung ist außerdem möglich mit einem Bachelorabschluss/FH-Diplom bzw. einem gleichwertigen Abschluss an einer Hochschule im Bereich Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften mit einschlägiger, mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in einem ihrem Studienabschluss entsprechenden Bereich, sowie durch passende Fort- und Weiterbildungen erworbener Kompetenzen, die eine Gleichwertigkeit mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master oder Universitätsdiplom) ermöglichen.

Eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses ist grundsätzlich notwendig. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die möglichen Anerkennungswege bei der für Sie zuständigen Stelle. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
www.anerkennung-in-deutschland.de
www.kmk.org
www.anabin.kmk.org

Das Programm startet im Frühsommer 2025. Der konkrete Starttermin wird dann individuell mit jeder teilnehmenden Person – orientiert an den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen – vereinbart.

Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren

Bitte übersenden Sie Ihre Bewerbung bis zum 12. Januar 2025 in einem Dokument im PDF-Format per E-Mail an Nachwuchsförderung

Wir benötigen die folgenden Bewerbungsunterlagen von Ihnen:
- Lebenslauf ohne Foto,
- Bewerbungsschreiben mit Interessens- und Erfahrungsschwerpunkten,
- Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse,
- Aktuelle Arbeitszeugnisse/aktuelle Beurteilung (nicht älter als 12 Monate),
- Wenn vorhanden: Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse und Zeugnisse,
- Wenn notwendig: Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (falls Sie bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem öffentlichen Arbeitgebenden stehen).

Der Auswahlprozess verläuft in vier Stufen:
1. Prüfung der formalen Voraussetzungen: Hier prüfen wir zunächst, ob die Unterlagen der Bewerber*in vollständig sind und, ob die formalen Voraussetzungen, wie z. B. ein Hochschulabschluss im Bereich der Rechts- Wirtschafts,- oder Sozialwissenschaften, vorliegen.
2. Schriftlicher Online-Test: Wenn die Unterlagen vollständig sind und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Einladung zu einem schriftlichen Online-Test. In dem Online-Test werden unter anderem das logisch-analytische Denken, das juristisches Textverständnis und die Konzentrationsfähigkeit getestet.
Für das Absolvieren des Online-Tests haben Sie nach Erhalt der Einladung 14 Tage Zeit.
Sobald alle Bewerber*innen den Online-Test durchlaufen haben, sichten wir die Ergebnisse und erstellen ein Ranking. Die besten Bewerber*innen werden dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
3. Vorstellungsgespräch: Wenn Sie zu den besten Bewerber*innen aus dem Ranking des Online-Testes gehören, laden wir Sie im nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch ein, in dem wir Sie gerne persönlich kennenlernen wollen.
Die Vorstellungsgespräche finden zwischen dem 17. und dem 28. Februar 2025 statt.
4. Assessment Center:
Wenn Sie uns im Vorstellungsgespräch überzeugt haben, laden wir Sie Anfang März 2025 zum Assessment Center ein. Die Assessment Center finden voraussichtlich im Zeitraum vom 15. - 28. März 2025 statt.
Im eintägigen Assessment Center erwartet Sie eine schriftliche Aufgabe, eine Gruppenaufgabe, ein Rollenspiel sowie ein persönliches Gespräch. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit der Einladung.
Mit Abschluss des Assessment Centers wird das Auswahlverfahren abgeschlossen. Auch hierfür erstellen wir wieder ein Ranking der besten Bewerber*innen. Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung von uns und erfahren, ob Sie für das Traineeprogramm ausgewählt wurden.

Sie erhalten zeitnah nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Sollten wir Rückfragen haben oder in Ihren Unterlagen noch etwas fehlen, melden wir uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail.
Eine Rückmeldung, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erhalten Sie voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025.
Eine Rückmeldung, ob Sie nach dem Vorstellungsgespräch zu einem Assessment Center eingeladen werden, erhalten Sie voraussichtlich Anfang März 2025.

Inhalte und Ablauf des Programms

Je nach dem, in welchem Bereich der bremischen Verwaltung die Trainees gerade eingesetzt sind, variieren natürlich auch die Aufgaben. Beispielsweise warten bei der Senatorin für Kinder und Bildung andere Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte als in der Senatskanzlei – und dann hängen die Aufgaben natürlich auch davon ab, in welchem konkreten Bereich die Trainees im jeweiligen Ressort tätig sind.
Grundsätzlich übernehmen Sie als Trainee abwechslungsreiche Aufgaben in Projekten, Querschnitts-und Regelaufgaben und unterstützen bei der Verwaltungsmodernisierung. Sie lernen die unterschiedlichen Facetten der bremischen Verwaltung kennen und können Ihre Ideen, Impulse und Kompetenzen einbringen.

Unsere Trainees nehmen an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Dafür stellen wir eine Auswahl aus den über 400 Fortbildungen des Fortbildungskatalogs des Senators für Finanzen zusammen. Daraus sollen die Trainees mindestens drei Fortbildungen auswählen und besuchen. Darüber hinaus schauen wir mit den Trainees gemeinsam, welche zusätzlichen individuellen Bedarfe es gibt und finden dafür Lösungen.

In jeder der insgesamt drei Station werden Sie für ca. 9 Monate eingesetzt. Eine Hospitation in Berlin oder Brüssel würde darüber hinaus erfolgen.

Ja. Alle Trainees erhalten zu Beginn des Programms eine feste Ansprechperson (Pat*in), die Sie in den kommenden 27 Monaten individuell begleitet. Alle Pat*innen haben in der Vergangenheit ebenfalls das Programm durchlaufen und kennen sich gut in der bremischen Verwaltung aus. Die Pat*innen helfen den Trainees dabei, sich schnell zurechtzufinden, sind für Fragen zu Abläufen und Strukturen in der bremischen Verwaltung da, helfen dabei neue Kontakte zu knüpfen und können auch bei Fragen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen.

Die Trainees haben die Möglichkeit für ca. sechs Wochen eine Hospitation entweder bei der Landesvertretung in Brüssel oder beim Bevollmächtigten des Bundes in Berlin zu absolvieren.

Die Arbeit in Projekten gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Freien Hansestadt Bremen. Umso wichtiger ist es, dass unsere Trainees von Beginn an Projektstrukturen, Projektabläufe und die (zum Teil ressortübergreifende) Arbeit in Projekten aktiv kennenlernen. Daher werden unsere Trainees im Projektmanagement systematisch geschult und erhalten einen zusätzlichen Workshop im sog. V- Büro für Projekt- und Veränderungsmanagement.
Darüber hinaus sollen unsere Trainees, wenn möglich, in unterschiedliche Projekte der Verwaltung eingebunden werden und daran aktiv mitarbeiten.

Karriereperspektiven nach dem Traineeprogramm

Ja. Alle Trainees werden bereits zu Beginn des Traineeprogramms in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Nach dem Abschluss des Programms werden Sie durch den Vorgang einer Versetzung in eine Dienststelle der bremischen Verwaltung einmünden.

Nach Abschluss des Traineeprogramms stehen unseren Absolvent*innen alle Möglichkeiten der Freien Hansestadt Bremen offen. Sie können sich fort- und weiterbilden und dafür aus über 400 Fortbildungen aus unserem Fortbildungskatalog wählen und selbstverständlich können Sie sich jederzeit intern auf interessante Stellen bewerben.
Viele unserer ehemaligen Trainees besetzen heute wichtige Positionen in der bremischen Verwaltung, z. B. als Staatsrä*tinnen oder als Referats- oder Abteilungsleitungen.

Das Programm unterstützt die berufliche und persönliche Entwicklung über verschiedene Programmbausteine. Ablauf & Inhalte

Vergütung und Benefits

Die Vergütung erfolgt – je nach persönlichen Voraussetzungen - nach EG 13 TV-L (derzeit min. ca. 52.300€/Jahr) oder Besoldungsgruppe A 13 BremBesO (derzeit min. ca. 54.100€/Jahr).

Hier finden Sie eine Übersicht aller Benefits und Vorteile: Benefits und Vorteile

Die Freien Hansestadt Bremen bietet viele Möglichkeiten, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit des Home-Offices (ortsflexibles Arbeiten), Gleitzeitregelungen und verschiedene Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.