Eine sinnstiftende Tätigkeit mit Gemeinwohlorientierung: Abwechslungsreiche Aufgaben (u.a. projektorientiert, Querschnitts- und Regelaufgaben, Verwaltungsmodernisierung) bei
der größten Arbeitgeberin Bremens (ca. 23.000 Beschäftigte in der Kernverwaltung).
Systematische und gezielte Vorbereitung auf die Übernahme von Verantwortung inner-halb der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen.
Job-Rotation in einem 27-monatigen Programm, indem drei verschiedene Stationen (je 9 Monate) durchlaufen werden.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis während der Traineezeit sowie eine unbefristete Übernahme nach Abschluss des Traineeprogramms in der bremischen Verwaltung.
Die Einstellung erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen unbefristet als Verwaltungsbeschäftigte*r (Entgeltgruppe 13 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, TV-L) oder - bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat (Besoldungsgruppe A 13 BremBesO).
Eine attraktive Vergütung – je nach persönlichen Voraussetzungen - nach EG 13 TV-L (derzeit min. ca. 52.300€/Jahr) oder Besoldungsgruppe A 13 BremBesO (derzeit min. ca. 54.100€/Jahr).
Individuelle Begleitung während des Programms, z.B. durch Ansprechpartner*innen in Form von Patenschaften.
Regelmäßige, systematische Fortbildungen sowie Netzwerkveranstaltungen zum Aus-tausch mit anderen Trainees und Pat*innen innerhalb des Traineejahrgangs.
Praktikum in der Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der EU (Tätigkeitsort Brüssel) oder bei dem Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund (Tä-tigkeitsort Berlin)
Flexible Möglichkeiten z. B. durch mobiles Arbeiten und durch unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ermäßigter Zugang zu zahlreichen bundesweiten Fitnessstudios, Bädern und weiteren Sportangeboten („EGYM Wellpass“).
Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge (VBL) bei einer Beschäftigung nach dem TV-L.
Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub, zusätzlich gelten der 24.12. und 31.12. als dienstfreie Tage, sofern diese auf einen Werktag fallen.