Das Personalcontrolling ist einerseits ein eigenständiges Controllingsystem für den Personalsektor und andererseits Bindeglied zwischen dem Finanz- und dem Leistungscontrolling in einem integrierten Controllingsystem der bremischen Verwaltung.
Auf dem Weg zum integrierten Controlling werden die Finanz-, Personal- und Leistungsaspekte sukzessive jeweils für sich weiter entwickelt und auf Konzernebene zusammengeführt. Dies gilt insbesondere für das Produktgruppen- und Produktbereichscontrolling.
Notwendige Voraussetzung für ein funktionierendes Personalcontrolling ist eine umfassende Technikunterstützung. In Bremen wurde hierzu das Datenbanksystem "Personal und Management" (PuMaOnline) entwickelt. Hiermit werden personalrelevante Daten aus verschiedenen Subsystemen (Gehaltsabrechnung) integriert und in steuerungsrelevante Informationen zu Beschäftigungsstand, Personalausgaben, Stellen und Personalstruktur überführt.
Das Personalcontrolling hat im wesentlichen zwei Adressatenkreise:
Hierbei verfolgt das Personalcontrolling insbesondere folgende Ziele:
Nachdem das Personalcontrolling im Personalsektor zunächst auf den aktiven Bereich fokussiert war, ist inzwischen schrittweise auch der Versorgungsbereich in das System der Steuerung der Personalausgaben mit einbezogen worden, da aktive Beschäftigung und spätere Versorgung in einem unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang stehen. Im Sinne der Stärkung der dezentralen Verantwortung für die Versorgungslasten (bremische Beamten- und Zusatzversorgung) werden diese seit den Haushalten 2002/2003 den Produktplänen zugeordnet und auch auf dieser Ebene budgetiert. Sie werden aber weiterhin zentral bewirtschaftet.
Der Grundstein für die Versorgungslasten wird bereits bei der Personaleinstellung gelegt. Innerhalb des Personalcontrollings bilden deshalb, neben den bereits bestehenden Versorgungslasten, die aus dem aktiven Bereich heraus erwachsenden Versorgungsanwartschaften eine Dimension, die im Personalcontrolling besonderer Berücksichtigung bedarf. Hierzu werden neue Planungs- und Steuerungsinstrumente mit dem Ziel entwickelt, haushaltsentlastende Effekte zum Zwecke der Vorsorge einzusetzen und aus den Erträgen die Zuwächse bei den Versorgungslasten mittelfristig mitzufinanzieren bzw. langfristig die Versorgungslasten zunehmend kapitalgedeckt zu finanzieren.
Neben dem für diesen Zweck bereits bestehenden Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Bremen", das aufgrund bundesgesetzlicher Regelung errichtet worden ist, wird hierzu ein haushaltsgesetzlicher bremischer Fonds für Versorgungsvorsorge geschaffen (§§ 10 der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen).