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Frauenförderung

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Artikel 2 der Landesverfassung verankert und verpflichtet insbesondere das Land und die Stadtgemeinde, für die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter in Staat und Gesellschaft durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.

Seit 1990 ist das Bremische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in Kraft. Auf dieser Grundlage ist die Gleichberechtigung der Geschlechter im Bremischen öffentlichen Dienst ein zentrales Anliegen und als Querschnittsaufgabe integraler Bestandteil des strategischen Personalmanagements. In 2019 wurde eine wissenschaftliche Untersuchung zur Wirksamkeit des LGG im bremischen öffentlichen Dienst durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Bericht Die Praxis der Gleichstellung in der bremischen (pdf, 523.2 KB) dargestellt.

Hierzu zählen die zentralen und dienststellenbezogenen Frauenförderpläne sowie die regelmäßige Berichterstattung der Senatorin für Finanzen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, u.a. mit Berichtspflicht zum Anteil von Frauen an Führungspositionen. (Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes mit den Daten des Jahres 2018) (pdf, 4.6 MB)

Im Personalmanagementkonzept „Personal 2025“ wird die Förderung von Frauen in Führungspositionen sowie die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als wichtige Ziele beschrieben und durch entsprechende Maßnahmen in verschiedenen Aktionsfeldern hinterlegt. Hierzu zählen u.a. Mentoringprogramme, Führungskräftefortbildungen, auf Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtete Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, Modelle zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und –ort.

Als wichtige grundlegende Regelungen für die Zielsetzung der Frauenförderung im Rahmen des Personalmanagements sind zu nennen:

  • Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen vom 29. November 1990
  • Handlungshilfen für Dienststellenleitungen zum Aufstellen von Frauenförderplänen nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, in der überarbeiteten Fassung vom 13.November 2018

Diese und weitere einschlägige Regelungen zur Frauenförderung sind in der Broschüre "Frauenförderung in der bremischen Verwaltung" (pdf, 11.1 MB) zusammengefasst und stehen zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

zum Thema "Frauenförderung"

Susanne Pape

Foto von Susanne Pape

Der Senator für Finanzen
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen

+49 421 361 59990
+49 421 496 59990
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