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Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (nach der Ausbilder-Eignungsverordnung)

Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder

In den öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen werden jährlich zahlreiche junge Menschen zur Ausbildung eingestellt. Im Interesse einer guten Ausbildungsqualität ist es wichtig, dass die mit der Ausbildung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihrem Fachwissen auch eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung besitzen. Jedes Jahr wird im Rahmen des Fortbildungsprogramms die Veranstaltung "Ausbildung der Ausbilder" angeboten und in der Regel sehr gerne angenommen.
Abgeschlossen wird diese Fortbildungsmaßnahme mit einer Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88).

Weitere Informationen über die Fortbildungsveranstaltung finden Sie im aktuellen Fortbildungsprogramm.

Prüfungen

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung in einer Prüfung nachzuweisen. Diese Prüfung erfolgt auf Grundlage der Prüfungsordnung und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil bearbeiten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer in höchstens drei Stunden fallbezogene Aufgaben aus mehreren Handlungsfeldern.

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer wählt dazu eine berufstypische Ausbildungssituation aus.