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Tätigkeitsfelder einer Lebensmittelkontrolleurin / eines Lebensmittelkontrolleurs

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die vielfältige Aufgabe,
Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

In regelmäßigen Abständen (deren Häufigkeit durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen festgelegt wird) werden zum Beispiel Fleischereien, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Verkaufsshops in Tankstellen, Wochenmärkte, Eisdielen, Schankwirtschaften, Gaststätten, Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter unangemeldet kontrolliert. Die Lebensmittelkontrolleure überzeugen sich dabei davon, dass die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.

Bei den Betriebsbegehungen werden unter anderem die Räumlichkeiten, Maschinen und Kleingeräte und Betriebsmittel auf hygienische Beschaffenheit und Eignung, Rohstoffe, Zutaten und Endprodukte, sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln überprüft und gegebenenfalls Proben zur Untersuchung in amtlichen Untersuchungslaboren entnommen.
Bei festgestellten Verstößen hat der Lebensmittelkontrolleur eine Beweissicherung durchzuführen. Ebenso sind die Eigenkontrollkonzepte der Unternehmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Optimierung zu unterbreiten.
In schwerwiegenden Fällen drohen den Verantwortlichen hohe Bußgelder oder gar Strafverfahren, bei geringen Mängeln kann der Verstoß mit einer Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld geahndet werden.
Im Innendienst werden dann die Feststellungen aufgearbeitet. Es werden Berichte angefertigt und statistische Daten erfasst. Zudem werden Stellungnahmen für andere Fachabteilungen erstellt, z. B. im Rahmen von Bauanträgen oder der Erlaubniserteilung nach dem Gaststättenrecht.
Der Aufgabenumfang des vorbeugenden Verbraucherschutzes stellt den Lebensmittelkontrolleur/-in täglich vor neue Situationen und macht dadurch den Beruf so abwechslungsreich und interessant.
Die genauen Fortbildungsinhalte sind bundesweit in der Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß §41 Absatz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure geregelt.
Für die Durchführung des Lehrgangs und der Prüfung gilt in Bremen die Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 5 der Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV).
Die Prüfungsmodalitäten sind geregelt in Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von landesrechtlich geregelten Fortbildungsprüfungen bei der Freien Hansestadt Bremen.

Der Senator für Finanzen organisiert die Prüfungen. Derzeit sind keine Termine vorgesehen.