Diese Fortbildung findet bei externen Bildungsträgern statt. Ziel der Fortbildung ist der Erwerb der Befähigung, um in den Werkstätten und Einrichtungen für behinderte Menschen die Funktion einer Anleiterin oder eines Anleiters zu übernehmen.
Die Inhalte der Fortbildung und die Prüfungsanforderungen sind in der bundesweit geltenden Verordnung geregelt.
Für die Durchführung der Prüfung finden die vom Senator für Finanzen erlassenen Vorschriften der Prüfungsordnung Anwendung.