Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6000 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 % je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert dabei nicht die Gesamtfördersummer von bis zu 6000 EUR.
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Senatorin für Finanzen ist die zuständige Stelle für die bei ihr angesiedelten Ausbildungsberufe. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden zum 1. April eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 28. Februar des selben Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Senatorin für Finanzen – zuständige Stelle nach dem BBiG oder in unserer Formularbox.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Ansprechpartner bei der Senatorin für Finanzen – zuständigen Stelle nach dem BBiG sind:
Mehr zum Thema: www.begabtenfoerderung.de
Hier geht es zu den Formularen der zuständigen Stelle weiter