Der Senator für Finanzen ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich des öffentlichen Dienstes , der landesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung sowie für den Bereich der Hauswirtschaft im Lande Bremen.
Die zuständige Stelle
- überwacht die Berufsausbildung
- berät die Ausbildungsbetriebe und die Ausbilderinnen und Ausbilder
- trägt die Ausbildungsverträge ein
- organisiert die Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Personen, die im Ausland einen beruflichen Abschluss erworben haben, der mit einem Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes, der Hauswirtschaft oder der Sozialversicherung vergleichbar ist, können hier einen Antrag auf Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzstellen.
Als Gremien arbeiten beim Senator für Finanzen in diesem Bereich drei Berufsbildungsausschüsse. Für jeden Ausbildungsberuf errichtet die zuständige Stelle mindestens einen Prüfungsausschuss. Auch für die Abnahme der Fortbildungsprüfungen werden Prüfungsausschüsse errichtet.
Die zuständige Stelle erfüllt außerdem die Aufgaben im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung für die bei ihr angesiedelten Ausbildungsberufe. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit diesem Programm Absolventinnen und Absolventen die ihre duale Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben.
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