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Vormerkstelle des Landes Bremen für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Die Vormerkstelle des Landes Bremen informiert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über Eingliederungen im bremischen öffentlichen Dienst. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die einen Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein gemäß § 9 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) haben, können auf vorbehaltene Stellen vermittelt werden.

Voraussetzung: Sie müssen zunächst eine Ausbildung oder ein duales Studium absolvieren.

Als Soldatin oder Soldat auf Zeit haben Sie den Vorteil einer Übernahmegarantie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung/erfolgreich abgeschlossenem Studium. Dieser Vorzug kann allerdings aufgrund der bremischen Haushaltslage und der damit verbundenen, grundsätzlich fehlenden Übernahmegarantie nur in ausgewählten Ausbildungsberufen erfolgen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, ob im nächsten Ausbildungsjahr in allen untenstehenden Berufen ausgebildet werden kann (Vorbehalt von u.a. Senatsbeschlüssen).

Ansprechpartnerin

Frau Redeker

Senator für Finanzen
Referat 33
Vormerkstelle des Landes Bremen
Doventorscontrescarpe 172C
28195 Bremen