(zuletzt geändert: 13.10.2023)
Nachwuchsförderung - wie läuft das genau?
Welche Einsatzbereiche kommen in Frage?
Gibt es feste Termine für Ausschreibungen?
Soll ich meine Bewerbung wirklich nicht in einer Bewerbungsmappe zusenden?
Kann ich meine Bewerbung auch per E-Mail übersenden?
An wen (welche Person) soll ich die Bewerbung richten?
Gibt es feste Termine für Ausschreibungen?
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Wie ist das Auswahlverfahren gestaltet?
Nachdem ich eingestellt worden bin: Wie geht es dann weiter?
Die Freie Hansestadt Bremen - vertreten durch den Senator für Finanzen - stellt Absolvent*innen verschiedener Studiengänge im Rahmen eines Nachwuchspools als Verwaltungsbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ein oder beruft sie -bei Vorliegen aller Voraussetzungen- in das Beamtenverhältnis und begleitet diese bei ihrem Einstieg in den bremischen öffentlichen Dienst.
Die Beschäftigten des Nachwuchspools werden in Abhängigkeit von den Bedarfen den Dienststellen und Betrieben der Landes- und Kommunalverwaltung eingesetzt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Unterschied der Pools sowohl für Bachelor-Absolvent*innen als auch Master-Absolvent*innen.
Unsere Nachwuchskräfte werden in verschiedenen Behörden und Betrieben der bremischen Verwaltung eingesetzt. Aktuell zum Beispiel in den Bereichen
Absolvent*innen von Bachelorstudiengängen werden in der gehobenen Sachbearbeitung eingesetzt. Dort nehmen Sie Aufgaben wie zum Beispiel Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Aufgaben rund um das Sozialrecht, Finanzangelegenheiten, Personalarbeit, Zuwendungsangelegenheiten und weitere wahr.
Absolvent*innen von Masterstudiengängen (oder vergleichbare) lernen innerhalb von zwei bis drei Jahren verschiedene Dienststellen kennen, in denen Veränderungsprozesse begleitet oder anspruchsvolle Regelaufgaben wahrgenommen werden. Geplant ist auch ein Praktikum bei dem Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa (Standort Berlin oder Brüssel). Während der Poolzeit erfolgt begleitend eine Fortbildungsreihe, die modular aufgebaut ist. Weiterhin spielen Themen wie zum Beispiel Netzwerken eine große Rolle.
Es gibt keine festen Termine. Die Entscheidung, wann ausgeschrieben wird und welche Qualifikationen oder Studienrichtungen angesprochen werden sollen, ist zunächst abhängig vom Bedarf und von personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Schauen Sie gerne im Karriereportal (www.karriere.bremen.de), dort werden alle Stellen (auch Poolstellen) ausgeschrieben. Auf Wunsch können Sie sich per Email für einen Verteiler registrieren lassen. Sobald ausgeschrieben wird, wird ein Hinweis auf die Ausschreibung versendet.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Bewerbungen werden zur besseren Handhabung ohnehin aus Mappen und Folien entfernt. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen auch keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Ja! Bitte bewerben Sie sich direkt über das Karriereportal oder übersenden Sie Ihre Unterlagen nach erfolgter Ausschreibung an nachwuchsfoerderung@finanzen.bremen.de, gerne im pdf-Format (als eine Datei). Dies erleichtert den Lesefluss.
Ganz allgemein, am besten an die in der Ausschreibung genannte Person oder Institution.
Diese sind abhängig von einer konkreten Ausschreibung und dem sich anschließenden Auswahlverfahren. Eingestellt werden soll dann nach Abschluss des Verfahrens. Genaue Termine werden dann mit den ausgewählten Bewerber*innen abgestimmt.
Nein, es gibt keine Altersbegrenzung. Wir wenden uns sowohl an Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger als auch jene Interessierte, deren Studienabschlüsse bereits zurückliegen und die bereits über (einschlägige) Berufserfahrung verfügen. Der Begriff "Nachwuchs" bezieht sich insofern nur darauf, dass wir "neue Mitarbeiter*innen" für die bremische Verwaltung gewinnen und gezielt auf ihre Tätigkeiten vorbereiten wollen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens für Bewerber*innen mit einem Bachelorabschluss erfolgt in der Regel ein Vorstellungsgespräch oder ein eintägiges Assessment-Center.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens für Bewerber*innen mit einem Masterabschluss (oder vergleichbar) wird ein mehrstufiges Verfahren angewendet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Einstellungszusage. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen das weitere Verfahren besprechen, Ihnen die Unterlagen für Ihre Einstellung zusenden sowie weitergehende Fragen beantworten und besprechen.
Die Koordination des Einsatzes übernimmt der Senator für Finanzen in seiner Querschnittsfunktion als dienstvorgesetzte Behörde. Geeignete Einsatzbereiche werden im Rahmen einer Bedarfsplanung ermittelt und den ausgewählten BewerberInnen schnellstmöglich mitgeteilt.
Für die Einarbeitung sind die Kolleg*innen sowie die Vorgesetzen vor Ort zuständig. Es wir auf bereits bestehende individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten Rücksicht genommen. Ebenfalls werden Einstiegsqualifizierungen und Fortbildungen angeboten.
Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung oder ein duales Studium in der bremischen Verwaltung interessieren, besuchen Sie bitte das Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen (https://www.karriere.bremen.de).