Im Land Bremen gibt es etwa 19.000 Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Öl, Flüssiggas und Holzpellets. Bürgerinnen und Bürger in Bremen können noch bis zum 20. Oktober 2023 einen Antrag stellen, da die gestiegenen Kosten für diese Energieträger zum Teil erstattet werden. Haushalte, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.12.2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können rückwirkend finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Bundes erhalten. Hamburg übernimmt das Antragsverfahren für insgesamt 13 Bundessländer, darunter auch Bremen.
Der Weg zum Online-Dienst ist auf service.bremen.de zu finden. Nach dem Start erscheint ein Kostenrechner auf der Antragsplattform. Hier werden die Grunddaten eingetragen, wie zum Beispiel die Größe der zu beheizenden Fläche. Der Rechner wertet aus, ob ein Antrag auf Zuschuss möglich ist. Falls ja, wird man direkt zum Antragsformular weitergeleitet, das ebenfalls online ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Auch die entsprechenden Nachweise können direkt online hochgeladen werden. Neben der Adresse, werden auch die Kontaktdaten sowie die Kontoverbindung der Antragstellenden abgefragt.
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Die Bundesregierung federt die im Zuge des russischen Angriffskrieges auftretenden Kostensteigerungen für Bürgerinnen und Bürger durch mehrere Hilfspakete ab. Das Hilfspaket für nicht-leitungsgebundene Energieträger umfasst insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Für die Haushalte in Bremen stehen davon 17 Millionen Euro zur Verfügung. Die gestiegenen Kosten im Jahr 2022 werden nur unter bestimmten Bedingungen ausgeglichen. So müssen sich beispielsweise die Heizkosten gegenüber einem bestimmten Referenzpreis verdoppelt und die Kostensteigerung mindestens 100 Euro betragen haben. Die Höchstfördersumme pro Haushalt beträgt 2000 Euro.