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Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau)

Die Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Bremen, der Stadtgemeinde Bremen sowie Baumaßnahmen mit Zuwendungen aus den Haushalten des Landes Bremen und der Stadtgemeinde Bremen.

Hintergrund

Die RLBau war in Ihrem Ursprung ein Handbuch für eine kameralistisch strukturierte Bauverwaltung. Sie lieferte exakte Handlungsanweisungen für eine streng hierarchisch strukturierte Verwaltung.

Die veränderten Verwaltungsstrukturen ab circa 2010 stellen auf ein neues Steuerungsmodell ab, welches durch Zielvereinbarungen und ein entsprechendes Controlling agiert. Die Akteure sind nur noch in seltenen Fällen Ämter, in vielen Fällen Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts und Gesellschaften in privater Rechtsform. Die Handlungsmöglichkeiten werden den jeweiligen Aufgaben flexibler als in Ämtern angepasst und nicht verfahrens- sondern ergebnisorientiert entwickelt.

Daher stellte der Entwurf einer neuen RLBau 2011 wesentlich auf Zieldefinitionen einschließlich der dazugehörigen Controllinginstrumente ab.
Eine erneute Wandelung in den organisatorischen Strukturen des staatlichen Hochbaus sowie die Ergebnisse aus dem Projekt „Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung“ der bremischen Verwaltung (2014 – 2015) führten dazu, dass die RLBau zu überarbeiten war. Diese überarbeitete Fassung wurde Ende 2018 in der Freien Hansestadt Bremen eingeführt.

Wesentliche Punkte der RLBau

  • Für alle Eigentümervertreter wird ein Portfoliomanagement verbindlich
  • Die Phase der Nutzungskonzeption und des Vorplanungskonzepts (Bedarfsplanung) wird neu definiert und wird für alle Baumaßnahmen in unterschiedlicher Tiefe verbindlich
  • Neu eingeführt wird eine Wertgrenze, unterhalb derer eine Erweiterte Entscheidungsunterlage Bau und oberhalb derer eine Entscheidungsunterlage Bau + Entwurfsunterlage Bau zu erstellen ist. Die Wertgrenze wurde 2023 von 3.000.000 EUR auf 6.000.000 EUR angehoben (siehe Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 04/2023 - Anpassung der RL Bau 2018 - Erhöhung Schwellenwerte zur Erstellung einer EW Bau)
  • Oberhalb der Wertgrenze von 6.000.000 EUR wird ein zunächst nachrichtlich zu führendes Risikomanagement verbindlich. Dies wird zu einer größeren Transparenz von Kostenentwicklung und Risiken führen.

Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau)