Die Baufachtechnische Zuwendungsprüfung (BZP) im Referat Q12 des Senators für Finanzen ist die zuständige Prüfinstanz für die baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen (hier: Gebäude und Innenräume inklusive Ausstellungsplanung, Freianlagen - einschließlich Fachplanung). Zudem ist die BZP zuständig für Grundsatzangelegenheiten des baufachlichen Zuwendungsrechts.
Basis des Zuwendungsrechts ist die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den zur LHO erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen handelt es sich um Geldleistungen der verschiedenen Ressorts an Stellen außerhalb der bremischen Verwaltung, um gezielt Bauvorhaben zu fördern und somit bestimmte Zwecke zur erfüllen. Zur baufachlichen Beratung und Prüfung ist die BZP bei diesen Zuwendungsbaumaßnahmen durch die zuwendungsgebenden Ressorts frühzeitig im Rahmen der Richtlinie für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) zu beteiligen.
Die baufachtechnische Prüfung beinhaltet sechs Aufgabenschritte, verbunden mit drei Prüfungsstufen (Aufgaben nach Abschnitt E 2.1 der RLBau 2018):
Der Prüfumfang für Zuwendungsbaumaßnahmen bezieht sich unter anderem auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung und Baudurchführung sowie der Folgekosten der Bauunterhaltung und Betriebskosten.
Zudem berät die BZP die Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger vor Maßnahmenbeginn und über den gesamten Projektverlauf.
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