Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ soll dazu dienen, die Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Regelungen zu verbessern.
Er richtet sich an Maßnahmenträger, Nutzer, Mitarbeiter der Immobilien- und Bauverwaltung sowie freiberuflich tätige Architekten und andere Planer, die mit der Durchführung von Hochbaumaßnahmen nach RL-Bau beauftragt sind.
Die „Entwicklung eines Leitfadens für barrierefreies Bauen für bremische öffentliche Hochbauten“ setzt die entsprechende Maßnahme aus dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention um, den der Senat im Dezember 2014 verabschiedet hat.
Der Leitfaden konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude nach § 8 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) und § 50 Absatz 2 und 3 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) in ihrer aktuell geltenden Fassung.
Der „Leitfaden Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven“ verweist auf den „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ des Bundes, welcher mit seiner bundesweiten Anwendung durch die Dienststellen des Bundes und durch die Auftragsverwaltung des Bundes in den Ländern einen nationalen Standard der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude definiert. Zusätzlich werden die Abweichungen vom Bundesleitfaden und Regelungen/Vorschriften, die explizit für die bremischen öffentlichen Gebäude gelten, dargestellt.
Abschnitt A - Darstellung der in Bremen geltenden Bauvorschriften
Abschnitt B - Barrierefreiheit im Verfahrensablauf nach der RL Bau 2018
Abschnitt C - Allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude
Abschnitt D - Abbau von Barrieren in Bestandsgebäuden
Abschnitt E - Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Anmietung von Gebäuden
Abschnitt F - Anforderung an die Barrierefreiheit bei besonderer spezifischer Nutzung
Die Einführung des Leitfadens ist für April 2020 geplant.
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