Die Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Bremen, der Stadtgemeinde Bremen sowie Baumaßnahmen mit Zuwendungen aus den Haushalten des Landes Bremen und der Stadtgemeinde Bremen. WEITER
Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau), 2019
Bremen hat sich "Technische Standards für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Hochbau bremischer öffentlicher Bauherren und Zuwendungsempfänger" gesetzt. Diese Baustandards ersetzen keine Gesetze, Verordnungen und anderweitigen verbindlichen Regelungen für das Bauwesen wie zum Beispiel die Landesbauordnung, sondern ergänzen diese für die besonderen Belange typischer öffentlicher Gebäude.
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Die Bremischen Schulen stehen vor großen Herausforderungen durch notwendige Kapazitätserhöhungen und sich wandelnde pädagogische Konzepte. Zur Unterstützung des dafür aufgelegten umfangreichen Schulausbauprogramms wurde der Leitfaden "Schulbau Bremen" entwickelt. WEITER
Dokumente
Baustandards Bremen
Leitfaden Schulbau (pdf, 345.6 KB)
Angesichts der anhaltenden Energie- und Klimakrise und der infolgedessen angestrebten CO2-Reduzierung sowie energiepolitischen Unabhängigkeit, hat sich das Land Bremen zum Ziel erklärt klimaneutral zu werden. Hierzu erarbeitete die Enquetekommission im Jahr 2020/2021 eine Klimaschutzstrategie für das Land Bremen und benannte im Abschlussbericht vom Dezember 2021 die Klimaneutralität bis 2038 als übergeordnetes Ziel sowie entsprechende Handlungsempfehlungen. WEITER
Der Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude hat eine große Bedeutung, da er erhebliche Kosten verursacht und Energieeinsparungen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dabei erfordern Energieeffizienzmaßnahmen hohe Investitionen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es eines systematischen Energiemanagements. WEITER
Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ soll dazu dienen, die Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Regelungen zu verbessern. Er richtet sich an Maßnahmenträger, Nutzer, Mitarbeiter der Immobilien- und Bauverwaltung sowie freiberuflich tätige Architekten und andere Planer, die mit der Durchführung von Hochbaumaßnahmen nach RL-Bau beauftragt sind.WEITER
Die Baufachtechnische Zuwendungsprüfung (BZP) im Referat Q12 des Senators für Finanzen ist die zuständige Prüfinstanz für die baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen (hier: Gebäude und Innenräume, inklusive Ausstellungsplanung und Freianlagen einschließlich Fachplanung). Zudem ist die BZP zuständig für Grundsatzangelegenheiten des baufachlichen Zuwendungsrechts. WEITER