Für den Grundstücksverkehr des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sind ergänzend zu den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die Richtlinien über den Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden. Die Richtlinien dienen den liegenschaftsverwaltenden Einheiten als Grundlage bei der Vermarktung öffentlicher Immobilien (Grundstücke und Gebäude) sowie in Erwerbsangelegenheiten. WEITER
Der Senator für Finanzen ist der Ansprechpartner für Immobilien Bremen (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen). Immobilien Bremen verwaltet Grundstücke und Gebäude, die dem Land Bremen gehören. Wir unterstützen Immobilien Bremen bei juristischen Themen. Hierbei geht es um Fragen der Auslegung von Mietverträgen oder der Bewertung von Grundstückskaufverträgen. WEITER
Zur Festlegung von prioritär durchzuführenden Investitionsmaßnahmen stellt der Senat ein jährliches Gebäudesanierungsprogramm auf. Anhand von Schadensmeldungen, Begehungen und Zustandserfassungen in den Gebäuden sowie aus Abstimmungsprozessen mit den Ressorts werden die Bedarfe identifiziert. WEITER